Am 11.06.2018 hat die Telekom-Control-Kommission einen Bescheid betreffend Analyse des Vorleistungsmarktes für Zugänge hoher Qualität an festen Standorten beschlossen. Mit diesem Bescheid wurde festgestellt, dass A1 Telekom Austria AG auf dem genannten Markt über beträchtliche Marktmacht iSd §§ 35, 36 TKG 2003 verfügt. A1 Telekom Austria AG wurden spezifische Verpflichtungen zur Zugangsgewährung auferlegt. Überdies wurden A1 Telekom Austria AG Verpflichtungen zur Entgeltkontrolle, zur Nichtdiskriminierung einschließlich der Veröffentlichung von Standardangeboten, zur Transparenz und zur getrennten Buchführung auferlegt. Die zuvor in Bezug auf diesen Markt bestehenden Verpflichtungen wurden aufgehoben.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.