Mit Bescheid vom 2.4.2013 hat die Telekom-Control-Kommission gemäß Art 16 Abs 5 und 6 Verordnung (EU) Nr 531/2012 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 13. Juni 2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union (RoamingVO) angeordnet:
1. A1 Telekom Austria AG hat bis längstens 31.5.2013 einen Authentifizierungsmechanismus einzuführen, der sicherstellt, dass nur der Roamingkunde die Freischaltung der Datenroamingsperre bei Erreichen des Kostenlimits gemäß Art 15 Abs 3 RoamingVO veranlassen kann.
2. A1 Telekom Austria AG hat gemäß Art 16 Abs 5 RoamingVO der Telekom-Control-Kommission bis spätestens 7.6.2013 über die erfolgten Umsetzungsmaßnahmen nach Spruchpunkt 1. zu berichten.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.