Mit Bescheid vom 12.04.2019 hat die Telekom-Control-Kommission beschlossen, ein Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Art 3 Abs 3 VO (EU) 2015/2120 einzustellen. Gegenstand des Verfahrens war die Zulässigkeit von Zugangssperren zu bestimmten Websites aufgrund von urheberrechtlichen Unterlassungsansprüchen.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.