Mit Bescheid vom 19.08.2019 hat die Telekom-Control-Kommission beschlossen, dass die Ergreifung von Verkehrsmanagementmaßnahmen im Sinne der TSM-VO durch die Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation zur Unterlassung der Zugangsvermittlung ihrer Endnutzer zur Website unter dem Domainnamen „www.drengel.at“ unzulässig ist.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.