Mit Bescheid vom 24.07.2017 hat die Telekom-Control-Kommission den Antrag der Vectone Mobile (Austria) Limited gemäß Art 6c Abs 2 Roaming-VO auf Erhebung eines Aufschlages zum inländischen Endkundenpreis, um die Tragfähigkeit des inländischen Endkundenmodelles sicherzustellen („Sustainability clause“), mangels Vorliegen einer mindestens 3 %-igen negativen Marge im Endkundenroaminggeschäft, abgewiesen.
Der Bescheid steht hier zum Download bereit.