Mit Erkenntnis vom 6.9.2005, 2001/03/0133-12, hat der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid der TKK vom 12.3.2001, Z 15/00-69, betreffend die Erlassung einer Entbündelungsanordnung wegen Rechtswidrigkeit in Folge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Die Telekom-Contorl-Kommission hat nach Durchführung des fortgesetzten Verfahrens in der Sitzung vom 14.11.2005 den Ersatzbescheid Z 15/00-150 beschlossen.
Der Bescheid Z 15/00-150 steht hier zum Download bereit.