Die Telekom-Control-Kommission hat mit Bescheid vom 19. Dezember 2005 einen Antrag der eTel Austria AG auf Erlass einer Anordnung gemäß § 50 TKG 2003 gegenüber der Telekom Austria AG betreffend eine Vereinbarung über den Wiederverkauf der Anschlussleistung im Sinne des von eTel nachgefragten Rebilling abgewiesen.
Der Bescheid Z 5/05-50 steht hier zum Download bereit: