Mit Bescheid vom 09.01.2023 hat die Telekom-Control-Kommission beschlossen, das Verfahren der kabelplus GmbH wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Art 3 Abs 3 VO (EU) 2015/2120 einzustellen. Gegenstand des Verfahrens war die Zulässigkeit von Zugangssperren zu bestimmten Websites aufgrund der Abmahnung der behaupteten Rechteinhaberin FreibeuterFilm GmbH nach § 81 Abs 1a UrhG.