Die RTR hat mit Bescheid vom 26. April 2023 gemäß § 52 Abs 2 und Abs 3 iVm § 194 TKG 2021 einen Antrag betreffend ein Leitungsrecht im privaten Wohnungseigentum in einer Stadt in Oberösterreich zurückgewiesen.
RDVF_12__23_Bescheid.pdf (pdf, 196,0 KB)