Nach Auswertung der Stellungnahmen, die im Rahmen der Konsultation eingebracht wurden, hat die Regulierungsbehörde auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen nunmehr Eckpunkte für die anstehenden Vergabeverfahren sowie für die Liberalisierung bestehender Frequenznutzungsrechte festgelegt. Wesentlich ist, dass diese Eckpunkte unter dem Vorbehalt stehen, dass die Nutzungsbedingungen für die Frequenzen zeitgerecht vorliegen, eine Multiband-Auktion (praktisch) durchführbar ist und die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie der Ausschreibungsunterlage zustimmt.