Die Regulierungsbehörde hat interessierten Personen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Verordnungen, zu Bescheiden und sonstigen Vollziehungshandlungen zu gewähren, von denen zu erwarten ist, dass diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden.
Auf Grund § 25 Abs 3 des Telekommunikationsgesetzes 2003 (TKG 2003) hat die RTR-GmbH am 02.07.2012 die Mitteilungsverordnung (MitV) erlassen. Mit BGBl I 134/2015 wurde § 25 Abs 3 TKG 2003 novelliert: Nunmehr ist vorgesehen, dass nicht ausschließlich begünstigende Änderungen von Vertragsbedingungen dem Teilnehmer in „geeigneter Form” und nicht mehr zwingend „in schriftlicher Form” mitzuteilen sind.
Ziel dieser Novelle ist eine inhaltliche Überarbeitung der Mitteilungsverordnung (MitV) ua vor dem Hintergrund der Änderung des § 25 Abs 3 TKG 2003.
Stellungnahmen zum Entwurf der Novelle der MitV senden Sie unter Bezugnahme auf diese bis spätestens 17.05.2016, 12 Uhr, an
konsultationen@rtr.at
oder
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Austria
Hinweis: Nicht als vertraulich gekennzeichnete Stellungnahmen werden nach Abschluss der Konsultation auf der RTR-Website veröffentlicht.