• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    02.10.2003
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Stellungnahme

Öffentliche Konsultation zur Einzelentgeltnachweisverordnung


Mit In-Kraft-Treten des Telekommunikationsgesetzes 2003, BGBl. I Nr. 70/2003, hat die Regulierungsbehörde interessierten Personen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Verordnungen, zu Bescheiden und sonstigen Vollziehungshandlungen zu gewähren, von denen zu erwarten ist, dass diese beträchtliche Auswirkungen auf dem betreffenden Markt haben werden.

Gemäß § 100 Abs. 2 TKG 2003 kann die Regulierungsbehörde mit Verordnung den Detaillierungsgrad und die Form der Bereitstellung des Entgeltnachweises festlegen. Sie hat dabei auf die Art des Teilnehmerverhältnisses und des Dienstes, die technischen Möglichkeiten, auf den Schutz personenbezogener Daten sowie darauf Bedacht zu nehmen, dass Teilnehmer ihre Ausgaben steuern können und Erbringer von Mehrwertdiensten identifiziert sind. Anfragen mehrerer Marktteilnehmer haben gezeigt, dass ein erhöhtes Bedürfnis an einer näheren Determinierung des § 100 TKG 2003 besteht.

Stellungnahmen zu dem oben angeführten Entwurf einer EEN-V senden Sie unter Bezugnahme auf diese bis spätestens 31.10.2003 an konsultationen@rtr.at oder
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Austria

Hinweis: Nicht als vertraulich gekennzeichnete Stellungnahmen werden nach Abschluss der Konsultation auf der RTR-Website veröffentlicht.

Gerne halten wir Sie am Laufenden!

Ich stimme der Verarbeitung meiner hier angegebenen E-Mail-Adresse laut den Bestimmungen zum Datenschutz ausdrücklich zu. Diese Zustimmung kann ich jederzeit widerrufen.