• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    23.03.2005
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Stellungnahme

Öffentliche Konsultation des Entwurfes der 8. Verordnung der RTR-GmbH, mit der die TKMVO 2003 geändert wird.

Mit In-Kraft-Treten des Telekommunikationsgesetzes 2003, BGBl. I Nr. 70/2003, hat die Regulierungsbehörde interessierten Personen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Verordnungen, zu Bescheiden und sonstigen Vollziehungshandlungen zu gewähren, von denen zu erwarten ist, dass diese beträchtliche Auswirkungen auf dem betreffenden Markt haben werden. Gemäß § 36 Abs. 1 TKG 2003 hat die Regulierungsbehörde durch Verordnung die der sektorspezifischen Regulierung unterliegenden relevanten Märkte entsprechend den nationalen Gegebenheiten im Einklang mit den Grundsätzen des allgemeinen Wettbewerbsrechts unter Berücksichtigung der Erfordernisse sektorspezifischer Regulierung festzulegen. Der nachfolgende Entwurf der 8. Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der die „1. Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der die der sektorspezifischen ex-ante Regulierung unterliegenden relevanten nationalen Märkte für den Telekommunikationssektor festgelegt werden (Telekommunikationsmärkteverordnung 2003 – TKMVO 2003)“, geändert wird, betrifft den Markt für den breitbandigen Zugang auf Vorleistungsebene. Stellungnahmen zu dem oben angeführten Entwurf senden Sie unter Bezugnahme auf diesen (Kennwort "Entwurf Novelle TKMVO 2003") bis spätestens 20.4.2005 an konsultationen@rtr.at oder Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Austria Hinweis: Nicht als vertraulich gekennzeichnete Stellungnahmen werden nach Abschluss der Konsultation auf der RTR-Website veröffentlicht.

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