Gemäß § 206 Abs 1 TKG 2021 ist interessierten Kreisen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu gewähren, wenn diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 208 TKG 2021 nicht anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.
Der gegenständliche Entwurf einer Vollziehungshandlung betrifft den Vorleistungsmarkt für Zugänge von hoher Qualität an festen Standorten und sieht die Feststellung vor, dass ein Teil dieses Marktes (Markt 1, umfasst 1.087 in Anhang 1 zum Bescheid angeführte Gemeinden) für eine sektorspezifische Regulierung nicht mehr relevant ist; auf diesem Markt 1 sollen die bestehenden Verpflichtungen ab Zustellung des Bescheids aufgehoben werden. Im Gegensatz hierzu soll für den verbleibenden Teil des Marktes (Markt 2, umfasst alle übrigen, nicht in Anhang 1 angeführten Gemeinden) festgestellt werden, dass A1 auf Markt 2 über beträchtliche Marktmacht verfügt; darüber hinaus sollen ihr auf diesem Markt 2 spezifische Verpflichtungen auferlegt werden. Diese spezifischen Verpflichtungen umfassen
Der Entwurf steht unten zum Download bereit.
Allfällige Stellungnahmen senden Sie bitte unter Bezugnahme auf den Entwurf bis spätestens Montag, 05.06.2023, an
Stellungnahmen werden – wenn nicht explizit anders angegeben – auf der Webseite der RTR-GmbH veröffentlicht, ebenso wird eine Liste der Unternehmen, die Stellungnahmen abgegeben haben, öffentlich zur Verfügung gestellt.