"Die Rufnummer 116 016 dient europaweit einheitlich als Hotline für Rat und Unterstützung suchende Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind. Ab sofort kann die Rufnummer bei der RTR beantragt werden – das ist ein weiterer wichtiger Meilenstein, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und vielleicht sogar zu verhindern", sagt Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post und führt aus, "sechsstellige Rufnummern, die mit 116 beginnen, sind europaweit einheitliche Kurzrufnummern von sozialem Wert für Kinder und Erwachsene, die sich in einer schwierigen Situation befinden." Rufen Betroffene diese Rufnummern an, erreichen sie die Hilfsdienste des jeweiligen europäischen Staates. Die Anrufe zu 116er-Rufnummern sind in der Europäischen Union vorwahlfrei und kostenlos, ersetzen aber nicht die bestehenden Notrufnummern 122, 133 und 144 bei akuten Gefahren und Bedrohungen.
Die Hotline 116 016 wird - über ihren Namen hinaus - auch Opfern aller Geschlechter zur Verfügung stehen und Unterstützung anbieten. Um die Hotline hinkünftig betreiben zu können, müssen Antragsteller unter anderem mindestens drei Jahre Erfahrung in der professionellen telefonischen Beratung und Betreuung von Opfern von Straftaten sowie einschlägige Erfahrungen mit österreichischen und internationalen Opferhilfe- und Opferschutzorganisationen, Kooperationen mit Strafverfolgungsbehörden oder psychologischen Diensten nachweisen.
"Durch die per Verordnung festgeschriebenen Zuteilungsvoraussetzungen möchten wir sicherstellen, dass unter der zugeteilten Rufnummer ein qualitativ hochwertiger Dienst angeboten wird. Dazu ist einerseits entsprechende Erfahrung in der Hilfestellung für Frauen sowie andererseits eine entsprechende finanzielle Ausstattung erforderlich. Letztere ist dabei von der Art und Weise der geplanten Realisierung des Dienstes abhängig", merkt Steinmaurer an.
Weitere Auflagen sind der Betrieb der Hotline im gesamten Bundesgebiet, geringe Wartezeiten bei der Entgegennahme von Anrufen sowie die internationale Zusammenarbeit mit Organisationen, die diese Rufnummer in anderen Staaten nutzen (Weitere Details zur KEM-V-Novelle).
Wird ein allfällig eingebrachter Antrag von der RTR positiv beschieden, muss in einem zweiten Schritt die Rufnummer bei einem Telekom-Netzbetreiber eingerichtet werden.
Die Europäische Kommission hat für den Fall, dass ein „konkreter sozialer Bedarf“ besteht, europaweit Telekommunikationsdienste der Kategorie „harmonisierter Dienst von sozialem Wert“ eingeführt. In Österreich sind die Hotline für vermisste Kinder (116 000), die Hotline für Opfer von Straftaten (116 006), die Hotline betreffend Bereitschaftsdienst für ärztliche Hilfe in nicht lebensbedrohlichen Situationen (116 117) und die Hotline zur Lebenshilfe (116 123) operativ.