„Wir haben seit kurzem viele Anfragen von verärgerten Kunden zu Grundentgelterhöhungen im Mobilfunkbereich, die mit der Begründung vorgenommen wurden, dass die Regulierungsbehörde dies aufgrund der per Verordnung festgelegten Verpflichtung, Anrufe zu 05er-Rufnummern gleich wie zu Festnetznummern zu verrechnen, den Betreibern vorgeschrieben habe“, umreißt Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post, das Ärgernis vieler Kunden und stellt dazu klar: „Grundsätzlich sind die Mobilfunkanbieter in ihrer Preisgestaltung völlig frei. Die von uns im Oktober 2010 erlassene Verordnung zielte auf Transparenz ab und verlangt definitiv keine Erhöhungen der Entgelte. Da es in den letzten Jahren zahlreiche Anfragen und Beschwerden über die Kostenintransparenz bei Anrufen zu 05er-Rufnummern gab, war eine Regelung im Rahmen einer Verordnung der einzig mögliche Weg, hier eine Änderung herbeizuführen, da ein Teil der Betreiber von sich aus nicht dazu bereit war.“
Andere Betreiber wiederum haben nicht nur von einer Erhöhung der Grundentgelte, die sie in Zusammenhang mit der Inkludierung von Rufen zu 05er-Rufnummern stellen, abgesehen, sondern bereits in der Vergangenheit Entgelte angeboten, in denen Verbindungen zu 05 inkludiert waren.
„Wir raten jedenfalls allen betroffenen Kunden, sich bei ihren Betreibern genau zu erkundigen, welche Rechte ihnen aufgrund dieser oben angesprochenen Preisänderungen konkret zustehen“, so Serentschy abschließend.
Die 2. Novelle der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung, die unter anderem Regelungen für Anrufe zu 05er-Rufnummern enthält, ist auf der Website der RTR-GmbH unter http://www.rtr.at/de/tk/KEMV veröffentlicht.