Aus gegebenem Anlass hat die Telekom-Control-Kommission (TKK) am 4. März 2013 die Veröffentlichung eines gesonderten Hinweises zum Verbot von Absprachen hinsichtlich von Frequenzauktionen, insbesondere aber zur Frequenzvergabe 800/900/1800 MHz beschlossen.
Im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren betreffend Frequenzzuteilungen in den Frequenzbereichen 800 MHz, 900 MHz und 1800 MHz weist die Regulierungsbehörde ausdrücklich darauf hin, dass ungeachtet der noch nicht erfolgten Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen detaillierte und strenge Bestimmungen betreffend den Tatbestand des kollusiven Verhaltens gelten. Darunter fallen insbesondere folgende Handlungen:
Diese Bestimmungen gelten auch bereits im Vorfeld des Versteigerungsverfahrens. Entsprechendes Verhalten kann in letzter Konsequenz zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.