„Der Telekom-Control-Kommission (TKK) liegen Informationen vor, wonach nicht alle Regulierungsbehörden der Europäischen Union den europäischen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste einheitlich anwenden. Besonders auffällig und damit schlecht für die österreichischen Unternehmen sowie Konsumentinnen und Konsumenten, die das bezahlen müssen, ist das bei den in Deutschland geltenden Mobilterminierungsentgelten“, kritisiert Mag. Johannes Gungl, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post, die Regulierungspraxis der deutschen Regulierungsbehörde.
Bei den für österreichische Kundinnen und Kunden aufgrund der besonders bedeutsamen Auslandsgespräche nach Deutschland sind wesentlich höhere Mobilterminierungsentgelte vorgesehen: Die österreichischen Telekomanbieter bezahlen derzeit 1,79 Eurocent pro Minute. Das liegt über dem Doppelten dessen, was die österreichischen Telekomanbieter von den deutschen Anbietern erhalten (0,8049 Eurocent).
„Unseres Wissens setzt der deutsche Regulator demnächst neue Mobilterminierungsentgelte fest. Sie werden allerdings nur marginal gesenkt und liegen damit weiterhin über dem Doppelten des in Österreich gegenwärtig zur Verrechnung gelangenden Mobilterminierungsentgeltes. Wir sind der Ansicht, dass hier erneut die europäischen Vorschriften nicht eingehalten werden“, sagt Gungl. „Diese deutliche Asymmetrie der Mobilterminierungsentgelte stellt eine starke Belastung für unsere Telekomanbieter dar und wirkt sich negativ auf den Wirtschaftsstandort Österreich aus“, so Gungl und weiter: „Das dürfen wir nicht einfach so hinnehmen.“
Die österreichische Regulierungsbehörde hält es daher im Sinne der unionsrechtlich geschuldeten loyalen Zusammenarbeit für dringend notwendig, dass die Europäische Kommission diese Schieflage zwischen den Terminierungsentgelten von Deutschland und Österreich zeitnah und nachhaltig beseitigt. „Wir haben der Europäischen Kommission ein Schreiben übermittelt, in dem wir unsere Sichtweise dargelegt haben. Die Fakten liegen bereits seit längerem auf dem Tisch, jetzt ist für rechtliche Schritte höchste Zeit“, so Gungl abschließend.
Die Europäische Kommission hat im Mai 2009 eine Empfehlung über die Regulierung der Festnetz- und Mobilfunkterminierungsentgelte in der EU beschlossen, die die nationalen Regulierungsbehörden bei ihren Regulierungsentscheidungen weitestgehend berücksichtigen sollten.
Unter Einhaltung dieser Vorgaben hat die TKK im September 2013 in den entsprechenden Verfahren ein maximales Mobilterminierungsentgelt in der Höhe von 0,8049 Eurocent festgesetzt und für Festnetzbetreiber – in Abhängigkeit von der Tageszeit – ein (maximales) Entgelt in der Höhe von 0,137 Eurocent (Peak-Zeit) bzw. 0,085 Eurocent (Off-Peak-Zeit) vorgesehen.
Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) unterstützt die Telekom-Control-Kommission (TKK) bei der Erfüllung ihrer Aufgaben als deren Geschäftsstelle.