• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    11.12.2014

VwGH-Erkenntnis zum Frequenzvergabeverfahren „Multiband-Auktion“ bestätigt Rechtsansicht der Regulierungsbehörde

Mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2014 bestätigt der Verwaltungsgerichtshof das Frequenzvergabeverfahren „Multiband-Auktion“, das im Herbst 2013 von der  Telekom-Control-Kommission (TKK) mit Unterstützung der Rundfunk und Telekomregulierungs-GmbH (RTR-GmbH) durchgeführt wurde. Die Regulierungsbehörden bekamen in allen kritisierten Punkten Recht. „Für die Regulierungsarbeit ist diese Entscheidung des Höchstgerichts deshalb von besonderer Bedeutung, da sie nicht nur alle Zweifel an der Multiband-Auktion des Jahres 2013 ausräumt, sondern auch Rechtssicherheit für zukünftige Frequenzvergabeverfahren garantiert“, kommentiert Mag. Johannes Gungl, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post, das Erkenntnis des VwGH. „Das Erkenntnis gibt auf viele Fragen, die uns von Telekombetreibern in der Vergangenheit immer wieder gestellt wurden, eindeutige Antworten“, so Gungl weiter.

Breitbandausbau kann zügig voran gehen

„Für den Wirtschaftsstandort Österreich und die österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet das Erkenntnis, dass dem zügigen Breitbandausbau seitens der Telekombetreiber nichts mehr im Wege steht. Versorgungsauflagen, die mit dem Erwerb der Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 900 MHz und 1800 MHz verbunden sind, garantieren, dass auch schlecht versorgte Regionen in Österreich mit Breitband erschlossen werden. Die diesbezüglichen Versorgungsauflagen werden wir bereits im Mai 2015 überprüfen“, führt Gungl aus.

Hintergrundinformationen

Die Telekom-Control-Kommission (TKK) hat am 19. November 2013 das Frequenzvergabeverfahren mit der Zuteilung der Frequenzen aus den Bereichen 800, 900 und 1800 MHz abgeschlossen und den Teilnehmern an der Auktion, A1 Telekom, T-Mobile und Hutchison, die Bescheide zugestellt. T-Mobile und Hutchison haben daraufhin  Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof und beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Der Verfassungsgerichtshof hat die Behandlung der Beschwerden im März 2014 abgelehnt. Hutchison hat ihre Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof im Sommer 2014 zurückgezogen.

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