• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    21.12.2010

TKK fordert A1 Telekom zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen zum Breitbandausbau auf

Mit ihrer Leitentscheidung vom 06.09.2010, M 3/09, legte die Telekom-Control-Kommission (TKK) die Rahmenbedingungen für den Ausbau breitbandiger Anschlussnetze der nächsten Generation – Next Generation Access (NGA) – neu fest.

Als wesentlicher Punkt dieser Rahmenbedingungen wurde A1 Telekom Austria AG die Verpflichtung auferlegt, in Gebieten, in denen sie solche NGA-Netze (Technologien FTTC oder FTTB) ausbaut, ein neuartiges innovatives Vorleistungsprodukt, die „virtuelle Entbündelung“, anzubieten. Dieser Dienst hat alternativen Betreibern, analog zur gegenwärtigen Entbündelung, größtmögliche Flexibilität im Hinblick auf die Gestaltung eigener Angebote an Endkunden zu ermöglichen. Damit würde letztlich der zentralen Forderung nach Erhaltung und nachhaltiger Absicherung von Wettbewerb in diesen sogenannten Ausbaugebieten entsprochen.

A1 Telekom Austria AG hat fristgerecht am 07.12.2010 ein umfangreiches Vertragsangebot über den Dienst der „virtuellen Entbündelung“ veröffentlicht. Die TKK hat dieses Angebot in ihrer Sitzung vom 20.12.2010 einer ersten Prüfung unterzogen und geht vorläufig davon aus, dass das Angebot den der A1 Telekom Austria AG auferlegten Verpflichtungen weder in technischer, noch in preislicher Hinsicht entspricht.

Die TKK hat A1 Telekom Austria AG aufgefordert, bis Mitte Jänner 2011 ein Standardvertragsangebot zur „virtuellen Entbündelung“ zu veröffentlichen, das den regulatorischen Verpflichtungen entspricht und wird anschließend die weiteren Schritte, allenfalls die Einleitung eines Rechtsaufsichtsverfahrens nach § 91 TKG 2003 gegen A1 Telekom Austria AG, beraten.

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