• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    23.04.2012

TKK verschiebt Frequenzvergabeverfahren zu den Frequenzbereichen 800/900/1800 MHz

Die Telekom-Control-Kommission (TKK) hat am 19. September 2011 einen vorläufigen Zeitplan zur gemeinsamen Vergabe von Frequenzen aus den Frequenzbereichen 800, 900 und 1800 MHz beschlossen. Vorgesehen war, die Ausschreibungsunterlage im April 2012 zu veröffentlichen und die Auktion im September 2012 durchzuführen. Die TKK hat alle Vorbereitungsarbeiten abgeschlossen und könnte das Vergabeverfahren daher – wie ursprünglich geplant – jederzeit starten.
Die TKK hat nunmehr in der Sitzung am 23. April 2012 beschlossen, die Ausschreibung aufgrund der geplanten Übernahme von Orange zu verschieben. Der Entscheidung der TKK ging eine gründliche Güterabwägung zwischen möglichen negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb sowie Risiken im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren durch ein Festhalten am Zeitplan und einer verzögerten flächendeckenden Einführung von LTE durch eine Verschiebung der Ausschreibung voraus.
Da an der geplanten Übernahme von Orange durch H3G sowie von YESSS! durch die A1 drei der vier aktiven Mobilfunkbetreiber unmittelbar beteiligt sind, könnte die Ausschreibung der Frequenzen zum jetzigen Zeitpunkt den Ausschluss zumindest eines der an der Fusion beteiligten Unternehmen vom Vergabeverfahren zur Folge haben. Damit würde ein zentrales Ziel jeder Frequenzvergabe verletzt werden, nämlich die Sicherstellung nachhaltigen Wettbewerbs durch die Vergabe von Frequenzen an wettbewerblich unabhängige Betreiber. Für die TKK ist derzeit nicht abschätzbar, ob der Zusammenschluss seitens der zuständigen Wettbewerbsbehörde genehmigt werden wird.

Wichtiges Ziel bei Frequenzvergaben: Sicherung des Wettbewerbs

Mobilfunkmärkte sind Märkte mit hohen bis unüberwindbaren Marktzutrittsschranken. Der Markteintritt ist in der Regel nur in Zusammenhang mit der Vergabe von Frequenzen möglich. Auf einem solchen Markt kann die Reduktion von vier auf drei Anbieter negative Auswirkungen auf den Wettbewerb haben. Vor diesem Hintergrund würde der frühzeitige Ausschluss eines potenziellen Mobilfunkbetreibers vom Vergabeverfahren das Ziel, nachhaltigen Wettbewerb sicherzustellen, konterkarieren. Zudem möchte die TKK die Möglichkeit einer dahingehenden Prüfung offenhalten, ob eine Genehmigung der Zusammenschlüsse eine Anpassung der Ausschreibungs- und Nutzungsbedingungen erforderlich macht. Daher hat die TKK beschlossen, vom ursprünglichen Zeitplan abzuweichen.
Im Bewusstsein darüber, dass die Verschiebung der Vergabe Verzögerungen bei der Einführung von LTE insbesondere in ruralen Gebieten mit sich bringt, vertritt die TKK aber die Ansicht, dass die mit einer moderaten Verschiebung des Frequenzvergabeverfahrens verbundenen volkswirtschaftlichen Nachteile geringer zu bewerten sind als die Nachteile einer möglichen Reduktion des Wettbewerbs.

Bei fortgesetzten Verzögerungen seitens der Fusionswerber behält sich die TKK alle Optionen offen

Für die TKK ist derzeit nicht absehbar, wie lange die Genehmigungsverfahren zum geplanten Verkauf von Orange tatsächlich dauern werden. Eine zu lange Verfahrensdauer könnte eine übermäßige Verzögerung der Vergabe und damit eine geänderte Bewertung durch die TKK zur Folge haben. Die tatsächliche Dauer der Verzögerung liegt unter anderem auch in der Entscheidungssphäre der beteiligten Betreiber. Aufgrund der aktuellen Unsicherheiten bezüglich der Dauer der Zusammenschlussverfahren hält sich die TKK derzeit die Option offen, das Vergabeverfahren jederzeit zu starten.

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