Die Telekom-Regulierungsbehörde TKK (Telekom-Control-Kommission) hat in ihrer Sitzung am 14. Februar beschlossen, den Wettbewerb im Mobilfunk einer eingehenden Analyse zu unterziehen. In den Jahren 2020 und 2021 waren immer wieder Beschwerden über nicht konkurrenzfähige Verkaufspreise, Druck zur Abänderung von Geschäftsmodellen von virtuellen Mobilfunkbetreibern und anderen Vorleistungsnehmern oder Fälle von Zugangsverweigerungen sowohl bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) als auch gegenüber der Telekom-Regulierungsbehörde aufgetreten. Nachdem die ursprüngliche Verpflichtung von Hutchison aus dem Zusammenschlussverfahren mit Orange vor der Europäischen Kommission, Zugang auf Wholesaleebene für potenzielle MVNOs zu gewähren, mit Ende 2022 ausläuft, ist zu prüfen, ob der Wettbewerb am mobilen Vorleistungsmarkt und damit letztlich auch am mobilen Endkundenmarkt auch künftig erfolgreich weitergeführt werden kann oder ob es Tendenzen gibt, die nachhaltig die bis heute dadurch erzielten Vorteile für den gesamten Markt beeinträchtigen können. Dies vor allem auch in Hinblick auf neue Technologien und innovative neue Geschäftsmodelle. Auch wenn der Fokus der Analyse auf der Vorleistungsebene liegt, werden dabei auch die Auswirkungen für die Konsumentinnen betrachtet.
Mit 5G eröffnen sich im Mobilfunk völlig neue Geschäftsmodelle mit großem Innovationspotenzial. Hinsichtlich der im Zusammenhang mit 5G angesprochenen beträchtlichen Investitionskosten wird auch zu beurteilen sein, inwieweit weitere Kooperationen der Mobilfunkbetreiber beim Infrastrukturausbau angebotserweiternd bzw. wettbewerbsunterstützend sind und welche Auswirkungen diese jeweils auf MVNOs haben.
Um zukunftsgerichtet weiter ausreichend Wettbewerb zu ermöglichen und diesen auch langfristig abzusichern, hat nun die TKK die hier angesprochene Untersuchung eingeleitet. In diese wird auch die BWB miteinbezogen, um allfälligen festgestellten Marktproblemen rasch und effektiv geeignete Maßnahmen entgegen setzen zu können.