Nein! Telefonnummern können relativ leicht gefälscht werden. Man nennt das auch: „Spoofing“. Anbieter haben kaum Möglichkeiten zu kontrollieren, ob die angezeigte Telefonnummer stimmt. Das gilt vor allem auch dann, wenn der Anruf aus dem Ausland kommt.
Technisch gesehen ist die Telefonnummer des rufenden Telefonanschlusses nicht für das erfolgreiche Herstellen einer Telefonverbindung notwendig. Das kann man mit einer Postkarte vergleichen, auf die man einen falschen oder überhaupt keinen Absender schreibt. Auch solche Postkarten werden erfolgreich zugestellt.
Falsche Telefonnummern werden leider auch oft verwendet, um die Herkunft eines Anrufes zu verschleiern. Mit dieser Methode wollen insbesondere die Verursacher von unerwünschten Anrufen unerkannt bleiben. Das passiert z.B. bei unzulässigen Werbeanrufen oder Lockanrufen. Das Fälschen einer Nummer, unter der man selber nicht erreichbar ist, ist strafbar. Allerdings wird in vielen Fällen nicht feststellbar sein, wer hinter dem Anruf steht.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten:
Ja, Anrufe zu Telefonnummern mit der Vorwahl (0)810, (0)820 (0)821 bzw. (0)9xx kosten immer gleich viel.
Die Kosten für diese Anrufe werden vom Betreiber des Netzes, von dem aus der Dienst angeboten wird, in Abstimmung mit dem Diensteanbieter festgelegt (das nennt man auch „zielnetztarifiert“).
Diese einheitliche Tarifierung gilt auch für Anrufe von Wertkartenhandys. Die Tarifierung ist auch von der Uhrzeit unabhängig.
Es ist daher völlig egal, welchen Tarif Sie nutzen bzw. ob Sie von einem Mobil- oder Festnetzanschluss aus anrufen.
Informationen zu Telefonnummernbereichen und die jeweilige Tarifierung finden Sie auf dieser Seite:
Ursachen können sein:
Im letzteren Fall können Sie sich an Ihren Betreiber wenden. Dieser wird dann mit dem Betreiber, an dem die Rufnummer angeschalten ist, die Erreichbarkeit wiederherstellen.
Hinweis: Eine Rufnummer muss nicht automatisch ab dem Zeitpunkt der Zuteilung erreichbar sein. Erst wenn eine bestimmte Rufnummer einem konkreten Teilnehmer zugewiesen und von diesem auch eingerichtet wird, muss die Nummer aus allen Kommunikationsnetzen erreichbar sein.
Weitere Informationen zur Erreichbarkeit eines Dienstes (nicht einer Rufnummer) finden Sie unter:
Müssen alle Dienste wie z.B. Mehrwertdienste oder tariffreie Dienste aus allen Netzen erreichbar sein?
Unternehmen dürfen nach § 6b KSchG von Kunden, mit denen sie in einem Vertragsverhältnis stehen, kein Entgelt für die Kontaktaufnahme verlangen. Das betrifft allerdings nur Anfragen von Verbrauchern, die im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertragsverhältnis stehen.
Für die Verwendung von bestimmten Telefonnummern für Kunden-Hotlines gilt daher aus Sicht der RTR Folgendes:
Die Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen, die nicht im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis steht, ist von den Regelungen des § 6b KSchG nicht umfasst.
Informationen zu Nummernbereichen finden Sie auf der folgenden Seite:
Die RTR stellt Ihnen Informationen zur Verfügung, wer Zuteilungsinhaber einer Telefonnummer bzw. wer der Diensteanbieter bei Dienstenummern in den Rufnummernbereichen 0900, 0901, 0930, 0810, 0820, 0821, 0828, 0931 und 0939 ist. Das betrifft alle Telefonnummern, die bei uns als genutzt angezeigt wurden
Diese Informationen finden Sie unter folgendem Link
Den Tarif für jede Telefonnummer in den Bereichen 0810, 0820 und 0821 können Sie auf der RTR-Website nachlesen: Telefonnummernsuche
Wenn Sie wissen wollen, wie viel Sie ein bereits getätigter Anruf zu einer Nummer im Bereich 0810, 0820 0821 und 0828 gekostet hat, dann fordern Sie am besten einen Einzelgesprächsnachweis (EEN) an. Mit dem EEN können Sie für jedes Gespräch die Dauer und die damit angefallenen Kosten prüfen
Außerdem muss Ihr Anbieter Auskunft darüber geben, wie viel eine Verbindung zu einer Telefonnummer in den Bereichen 0810, 0820, 0821 und 0828 kostet.
Für Nachrichtendienste (SMS und MMS) im Bereich 0828 entspricht das zulässige Entgelt dem jeweils niedrigsten Entgelt für eine Nachricht in ein anderes Kommunikationsnetz gemäß jenem Entgeltmodell, das für den Anrufer zur Anwendung kommt
Informationen zu Nummernbereichen und die jeweilige Tarifierung finden Sie auf dieser Seite
„05” kennzeichnet Telefonnummern für ein privates Netz („corporate network“). Das ist ein Telekommunikationsnetz eines Unternehmens, das über mehrere Standorte verteilt ist.
„0720” kennzeichnet standortunabhängige Telefonnummern. Diese können beispielsweise für Voice over IP-Telefonie verwendet werden.
Für beide Nummernbereiche gilt eine tarifliche Gleichbehandlungsverpflichtung wie für gewöhnliche Telefonate zu mobilen oder festen Telefonnummern. Wird bei Ihrem Vertrag ein Telefonat zu einer mobilen oder festen Telefonnummer unterschiedlich verrechnet, hat Ihr Anbieter ein Wahlrecht. Er kann dann entscheiden, mit welchem der beiden Nummernbereiche eine Gleichbehandlung erfolgt. Natürlich ist es auch zulässig, für die beiden Nummernbereiche 05 und 0720 weniger zu verlangen.
Nähere Informationen für Ihr Vertragsverhältnis finden Sie in den von Ihnen vereinbarten Tariftabellen. Diese können Sie auch bei Ihrem Anbieter anfordern.
Informationen zu Nummernbereichen und die jeweilige Tarifierung finden Sie auf dieser Seite