Quell- und Zielnetztarifierung sind Methoden zur Abrechnung zwischen öffentlichen Kommunikationsnetzen (Telefonnetzen). Gemäß § 3 Z 29 bzw. Z 34 KEM-V 2009 bedeutet:
Quellnetztarifiert: die Festlegung des Entgeltes für einen Dienst durch jenen Kommunikationsdienstebetreiber, der diesen Dienst gegenüber dem rufenden Teilnehmer abrechnet. Entgelte für Anrufe in diese Rufnummernbereiche sind in den Entgeltbestimmung des Quellnetzbetreibers ersichtlich;
Zielnetztarifiert: die Festlegung des Entgeltes für einen Dienst durch jenen Kommunikationsdienstebetreiber, von dessen zugehörigem Kommunikationsnetz aus der Dienst angeboten wird, in Abstimmung mit dem Dienstleister. Das festgelegte Entgelt gilt für alle Teilnehmer, unabhängig vom jeweiligen Quellnetz.
quellnetztarifierte Rufnummernbereiche sind:
zielnetztarifierte Rufnummernbereiche sind:
Eine Übersicht über die beiden Tarifierungsszenarien finden Sie in untenstehender pdf-Datei.
Gemäß § 7 Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009 – KEM-V 2009 – sind Anrufe zu einer Universal International Freephone Number für den Anrufer entgeltfrei. Diese Regelung stützt sich auf die Empfehlung der ECTRA REC(00)01.