Mit Beschluss vom 26.9.2022 hat die Telekom-Control-Kommission - wie in den Vorjahren - festgestellt, dass die Überprüfung der (der A1 Telekom Austria AG) auferlegten Verpflichtungen zur Führung einer getrennten Buchführung sowie zur Einrichtung und Führung eines bestimmten Kostenrechnungssystems bzw. einer bestimmten Kostenrechnungsmethode ergeben hat, dass die Buchführung sowie das Kostenrechnungssystem bzw. die -methode von A1 Telekom Austria AG für das Jahr 2021 im Einklang mit den diesbezüglich auferlegten spezifischen Verpflichtungen stehen.
Der Beschluss steht zum Download bereit.
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