Die KommAustria ist einer der 27 europäischen Koordinatoren für Digitale Dienste. Digitale Dienste umfassen unterschiedliche Online-Dienste, von einfachen Websites bis hin zu Internetstrukturdiensten und Online-Plattformen.
Als Medienbehörde ist die KommAustria damit auch Anlaufstelle im Bereich der Aufsicht über Anbieter von Vermittlungsdiensten, Plattformen und Video-Sharing-Plattformen und fungiert als "Koordinator für Digitale Dienste" (Digital Services Coordinator - DSC)
Das Internet, insbesondere die Sozialen Netzwerke, verändert nicht nur die Art der Kommunikation, sondern auch die Art des Konsums von Videos im Bereich der Unterhaltung, Information und Bildung, also der klassischen Angebote von Medien. Damit sind auch Risken verbunden, die im Zuge neuer, rechtlicher Rahmenbedingungen minimiert werden sollen.
Gerade im Hinblick auf die rasche virale Verbreitung von Inhalten in sozialen Netzwerken können Nutzer:innen durchaus bekannten Phänomenen wie „Hass im Netz“ oder „Falschinformation“ in einer neuen Dimension ausgesetzt sein. Es stellen sich auch weitere Herausforderungen aus Sicht des Konsumenten- und Jugendschutzes sowie zum Beispiel des Urheber- und Leistungsschutzrechts.
Auch wenn Inhalte auf Plattformen zum Großteil von Nutzer:innen bereitgestellt werden, so haben auch die Plattformen eine nicht unwichtige Rolle bei der Verbreitung der Inhalte. Sie organisieren und vermarkten sie etwa. Daher haben die Plattformen Verpflichtungen zum Schutz der Nutzer:innen, insbesondere durch ein entsprechendes Melde- und Beschwerdeverfahren für Postings bzw. generell für Inhalte, die sie für rechtswidrig halten.
Dienste werden in verschiedene Kategorien eingeteilt, für die jeweils unterschiedliche Verpflichtungen gelten. Einen Überblick über diese Kategorien von Diensten finden Sie hier:
Vermittlungsdienste sind Dienstleistungen, die online erbracht werden und mit deren Hilfe Informationen über das Internet ausgetauscht werden können. Hier unterscheidet der DSA zwischen einer „reinen Durchleitung“, einer „Caching-Leistung“ und einem „Hosting-Dienst“.
Ein Hostingdienst ist nach dem DSA eine Dienstleistung der Informationsgesellschaft (also eine Internetdienstleistung), die darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in dessen Auftrag zu speichern. Zu beachten ist hier, dass andere Rechtsakte, darunter die Terror-Content Verordnung, eine etwas andere Definition vorsieht (weitere Informationen finden Sie hier).
Online-Plattformen im Sinne des DSA sind Hostingdienste, die im Auftrag eines Nutzers Informationen speichern und öffentlich verbreiten. Dazu können auch Anbieter von Online-Marktplätzen zählen. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, - etwa, wenn es sich bei der Tätigkeit als Plattform um eine unbedeutende Funktion des Hauptdienstes handelt, die aus objektiven und technischen Gründen nicht ohne diesen anderen Dienst genutzt werden kann. (z.B. ein direkt an einen Artikel anknüpfendes Forum für Postings)
Eine große Online-Plattform ist ein Dienst der Informationsgesellschaft der auf dem Markt für Online-Inhalte eine wichtige Rolle spielt und bei dem der Hauptzweck darin besteht, eine große Menge an von seinen Nutzer:innen hochgeladenen Werken zu speichern und der Öffentlichkeit Zugang dazu zu verschaffen und mit dem die Inhalte organisiert und beworben werden, um Geld damit zu verdienen.
Online-Suchmaschinen im Sinne des DSA sind Vermittlungsdienste, die es Nutzer:innen ermöglichen in Form eines Stichworts, einer Spracheingabe, einer Wortgruppe oder einer anderen Eingabe Anfragen einzugeben, um prinzipiell auf allen Websites - oder auf allen Websites in einer bestimmten Sprache - eine Suche zu einem beliebigen Thema vorzunehmen und Ergebnisse in einem beliebigen Format zu erhalten.
Sie werden abgekürzt auch als VLOP (very large online platform) oder VLOSE (very large online search engines) bezeichnet.
VLOPs und VLOSEs sind große Online-Plattformen, die eine durchschnittliche monatliche Zahl von mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern in der Union haben und von der Europäischen Kommission als sehr große Online-Plattformen oder sehr große Online-Suchmaschinen benannt sind. Eine entsprechende Liste finden Sie hier.
Eine Video-Sharing-Plattform (auch Video-Sharing-Plattform-Dienst) ist eine Dienstleistung im Sinne der Artikel 56 und 57 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, bei der der Hauptzweck oder ein trennbarer Teil der Dienstleistung oder eine wesentliche Funktion der Dienstleistung darin besteht, Sendungen oder nutzergenerierte Videos, für die der Plattform-Anbieter keine redaktionelle Verantwortung trägt, der Allgemeinheit über elektronische Kommunikationsnetze zur Information, Unterhaltung oder Bildung bereitzustellen, und deren Organisation – einschließlich automatischer Mittel oder Algorithmen, insbesondere durch Anzeigen, Markieren und Anordnen – vom Plattform-Anbieter bestimmt wird.
Informationen zu Video-Sharing-Plattformen finden Sie hier.