Auf dieser Seite finden sich Informationen, die im Zusammenhang mit Folgeaktivitäten der Behörden zur Übernahme von Orange durch die Hutchison 3G stehen. Die Informationen stammen entweder direkt von der österreichischen Regulierungsbehörde (RTR-GmbH bzw. TKK), oder aber es werden Informationen veröffentlicht (gespiegelt), die die Europäische Kommission bzw. der Monitoring Trustee des Verfahrens für die Einhaltung der Verpflichtungszusagen der H3G als wesentlich erachten.
Konkret finden Sie hier Informationen zum verpflichtenden Vorleistungszugang der H3G für MVNOs sowie weitere Informationen, die für potenzielle Neueinsteiger relevant sein können. Auf den Bereich Frequenzvergabe der RTR-Homepage wird hingewiesen.
Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung nach § 1 Abs 2 Z 2 TKG 2021 idgF. und zur Unterstützung der Umsetzung der Entscheidung der Europäischen Kommission im Verfahren M.6497 versteht es die Regulierungsbehörde als ihre Aufgabe, den Marktzutritt für MVNOs bzw. MNOs bestmöglich zu unterstützen.
Sollten Sie Fragen zum Markt, zur Regulierung oder anderen Themen des Marktzugangs haben, steht Ihnen die RTR-GmbH gerne zur Verfügung. Sollten Fragen über die Zuständigkeit der RTR-GmbH hinausgehen, wird sich die RTR-GmbH um vermittelnden Kontakt bemühen.
Zur Kontaktaufnahme senden Sie bitte ein E-Mail an: neueinsteiger@rtr.at