Der Digital Services Act (Gesetz für digitale Dienste, DSA) soll ein vertrauenswürdiges Umfeld im digitalen Raum schaffen, in dem vor allem Nutzerrechte - einschließlich der Grundrechte der Nutzer:innen - sichergestellt werden.
Der DSA ist eine Verordnung der Europäsichen Union, das bedeutet sie ist in jedem Mitgliedstaat unmittelbar wirksam.
Mit dem DSA ist eine neue Aufsichtsstruktur über digitale Vermittler (ISPs, Hostingdienste, Online-Plattformen, usw.) geschaffen worden, die die Europäische Kommission und die sogenannten Koordinatoren für digitale Dienste („Digital Services Coordinators“, kurz DSCs) umfasst.
Diese Aufgabe erfüllt seit dem 17. Februar 2024 die Kommunikationsbehörde Austria.