Mit den Regelungen zur Baukoordinierung (= Mitverlegung) nach §§ 68 f TKG 2021 verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Kosten für den Breitbandausbau zu reduzieren und damit den Breitbandausbau zu fördern.
Die Grabungskosten machen mit bis zu 80 % den größten Anteil an den Kosten von Breitbandausbauprojekten aus. Die Bestimmungen zur Mitverlegung im Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021) dienen der Umsetzung des Art 5 der RL 2014/61/EU, "KostensenkungsRL" in Bezug auf geförderte Bauvorhaben. Die Bestimmungen zur Mitverlegung im TKG 2021 gelten jedoch nicht nur für geförderte Bauvorhaben, sondern auch für nicht geförderte Bauvorhaben.
Mit der vorliegenden Broschüre zu Fragen der Baukoordinierung sollen die Marktteilnehmer unterstützt werden, indem (unverbindliche) Rechtsansichten und Überlegungen der RTR zu noch nicht entschiedenen Fragestellungen dargestellt werden.