• Bereich
    TKK
  • Datum
    02.05.2018
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Partei(en)
    A1 Telekom Austria AG
  • GZ
    R 7/18

R 7/18 - A1 Telekom Austria AG

Mit Bescheid vom 2. Mai 2018 hat die Telekom-Control-Kommission festgestellt, dass die A1 Telekom Austria AG durch die Bedingungen in einem Vertragsverhältnis mit einem Kunden ihre Verpflichtung zur Sicherstellung der Margin-Squeeze-Freiheit der Vorleistungsentgelte der virtuellen Entbündelung verletzt hat.

Der Bescheid steht unten zum Download bereit.

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