• Bereich
    TKK
  • Datum
    25.05.2004
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Stellungnahme

Öffentliche Konsultation der TKK gem. § 128 TKG 2003: Mobile Number Portability

Gemäß § 128 Abs. 1 TKG 2003 ist interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu geben, sofern diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden.

Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 nichts anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.

Diese Entwürfe von Vollziehungshandlungen haben die Zusammenschaltung von Kommunikationsnetzen betreffend die mobile Rufnummernportierung zum Inhalt.

Allfällige Stellungnahmen zu dem Entwurf senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diesen bis spätestens 28.06.2004 an

konsultationen@rtr.at

oder

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH

Mariahilfer Straße 77-79

A-1060 Wien; Österreich

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