Die zertifizierte Messung ermöglicht, beweiskräftige Feststellungen über die Qualität des eigenen Internetanschlusses zu erheben und diese einfach zu dokumentieren.
Die Ergebnisse der zertifizierten Messung stellen die Grundlage für einen so genannten Anscheinsbeweis für bestimmte gewährleistungsrechtliche Aspekte des Internetanschlusses von einem österreichischen Betreiber dar. Die zertifizierte Messung stellt Tatsachen fest. Die Entscheidung, ob eine vertragskonforme Leistung erbracht wird oder nicht, obliegt daher immer der entscheidenden Stelle. Das kann etwa die Schlichtungsstelle bei der RTR-GmbH oder ein Gericht sein.
Die Rechtsgrundlage der zertifizierten Messung sind ua. § 48 Telekommunikationsgesetz 2021 sowie Art. 4 Abs. 4 VO (EU) 2015/2120 (TSM-Verordnung).
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