Folgende Rufnummernbereiche können von Endnutzern, das sind natürliche oder juristische Personen, die mit diesen Rufnummern keinen öffentlichen Kommunikationsdienst anbieten, beantragt werden.
Die Beantragung kann entweder schriftlich (Antragsformulare stehen beim jeweiligen Rufnummernbereich zum Download bereit) oder über das eRTR-Portal erfolgen. Bei Nutzung des Webinterfaces ist eine Registrierung vor der Beantragung notwendig.
Für die Beantragung ist jedenfalls ein aktueller Firmenbuchauszug (nicht älter als vier Wochen) bzw. bei natürlichen Personen eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises notwendig.
Rufnummern, die per Bescheid an Endnutzer zugeteilt wurden, dürfen von diesen ausschließlich selbst genutzt werden. Eine Weitergabe dieser Rufnummern ist nicht zulässig.
Bezeichnung (inkl. Link zu Detailinformationen zur Beantragung) | Rufnummerngassen |
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Bereichskennzahlen für private Netze | (0)501-(0)509, (0)517, (0)57, (0)59 |
Rufnummern für Dienste im Bereich 8xx | (0)800, (0)810, (0)820, (0)821, (0)828 |
Rufnummern für frei kalkulierbare Mehrwertdienste | (0)900, (0)901, (0)930, (0)931, (0)939 |
Kurzrufnummern für Telefonauskunftsdienste | 118 |
Kurzrufnummern für harmonisierte Dienste von sozialem Wert | 116(xxx) |
Kurzrufnummern mit Stern | *xxx(xx) |
Die folgenden Rufnummern können nur von in der KEM-V 2009 explizit angeführten Behörden bzw. Organisationen beantragt werden.
Bezeichnung (inkl. Link zu Detailinformationen) | Rufnummerngassen |
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Kurzrufnummern für Notrufdienste | 112, 122, 128, 133, 140, 141, 142, 144 und 147 |
Kurzrufnummern für besondere Dienste | 120, 123, 130, 1485, 1450 und 1455 |