In Österreich ist eine Grundversorgung mit Postdienstleistungen, unter anderem Post-Geschäftsstellen, sicherzustellen. Diese Regelungen sind im Postmarktgesetz (PMG) festgelegt. Jede Schließung einer Post-Geschäftsstelle wird von der Post-Control-Kommission überprüft. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese die Schließung untersagen.
Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Eine eigenbetriebene Post-Geschäftsstelle ist eine stationäre Einrichtung (Geschäft), die entweder von Bediensteten des Universaldienstebetreibers oder einer seiner Beteiligungsunternehmen betrieben wird.
Eine fremdbetriebene Post-Geschäftsstelle wird auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung von einem Dritten betrieben (Post-Partner).
An beiden Arten der Post-Geschäftsstellen können Sie Leistungen des Universaldienstes in Anspruch nehmen.