Postsendungen sind adressierte Sendungen, die vom Postdiensteanbieter im Inland übernommen werden.
Das sind z.B. Briefsendungen oder Postpakete.
Eine eingeschriebene Sendung erhält eine eindeutige Nummer, die den Verlauf der Sendung überprüfbar macht. Eine Einschreibesendung ist durch den Postdiensteanbieter pauschal gegen Verlust, Entwendung oder Beschädigung versichert. Der Absender erhält über die Entgegennahme der Sendung und/oder die Aushändigung an den Empfänger eine Bestätigung (Einschreibzettel).
Normale Briefsendungen sind bis zu 75 Euro versichert, eine Wertsendung wird durch den Postdiensteanbieter in Höhe des vom Absender angegebenen Wertes gegen Verlust, Entwendung oder Beschädigung versichert.
Achtung: Bei Briefsendungen, deren Wert 75 Euro übersteigt, ist eine Wertangabe daher zwingend vorgeschrieben. Dies gilt im Inland auch für wertvolle Dokumente wie Sparbücher, gültige Zahlungsmittel (in- und ausländisches Bargeld), Wertpapiere, Schecks, Kredit- oder Bankomatkarten, Sparkarten, und ähnliches. Bargeld und wertvolle Dokumente dürfen per Brief oder Paket generell nicht in das Ausland versandt werden.
Wird ein Wert von über 1.500 Euro angegeben, muss die Sendung versiegelt sein. Es gibt spezielle Wertbrief-Kuverts.
Normale Paketsendungen sind bis zu 510 Euro versichert. Bei Paketsendungen, deren Wert darüber liegt, ist eine Wertangabe zwingend vorgeschrieben.
Im Inland: Zur Versendung von Bargeld per Brief oder Paket (in- oder ausländische Zahlungsmittel wie Geldscheine oder Münzen) ist unbedingt ein Wertbrief oder Wertpaket mit entsprechender Versicherung zu verwenden.
Ins Ausland: Die Versendung von Bargeld ins Ausland per Brief oder Paket ist generell nicht zulässig - auch nicht per Wertbrief oder Wertpaket. Nähere Auskünfte dazu erteilen die unterschiedlichen Postdiensteanbieter.
Für internationale Wertbriefe und Wertpakete gelten eingeschränkte Bedingungen. Der Versand von Wertbriefen und Wertpaketen ist nicht in alle Länder möglich und auch in jenen Ländern, wo dies möglich ist, ergeben sich einzelne Einschränkungen hinsichtlich möglicher Gegenstände sowie der Höhe des Wertes. Nähere Auskünfte dazu erteilen die unterschiedlichen Postdiensteanbieter.
Wenn eine Sendung ist mit dem Vermerk „Eigenhändig“ gekennzeichnet wird, erfolgt die Abgabe der Sendung nur an die in der Anschrift genannte oder an eine bevollmächtigte Person.
Bei einer Einschreibesendung begleitet auf Wunsch des Absenders ein Rückschein die Sendung. Dieser Rückschein wird vom Empfänger bei Erhalt der Sendung unterzeichnet und an den Absender als Bestätigung des Erhalts der Sendung zurückgesandt.
Nachnahme ist eine Art der Zustellung, bei der der Empfänger die Sendung nur dann ausgehändigt erhält, nachdem er einen vom Absender festgelegten Betrag bezahlt hat. Dieser Betrag wird durch den Postdiensteanbieter bei der Zustellung vom Empfänger eingehoben und dann an den Absender überwiesen.
Grundsätzlich ja, jedoch nicht in alle Länder. Nähere Auskünfte dazu erteilen die Postdiensteanbieter.
Bei nicht adressierten Sendungen mit dem Aufdruck „an einen Haushalt“, einfach in den Briefkasten geworfenen Sendungen ohne Anschrift oder Flugzettel handelt es sich meist um Werbesendungen.
Wenn Sie solche Sendungen nicht erhalten wollen, können Sie Ihren Briefkasten mit einem entsprechenden Aufkleber kennzeichnen. Diese Aufkleber sind bei verschiedenen Interessensvertretungen oder bei Konsumentenschutzorganisationen erhältlich und sind für alle Verteilorganisationen bindend.
Wenn Sie adressierte Werbung nicht erhalten möchten, besteht die Möglichkeit, sich in die so genannte „Robinsonliste“ eintragen zu lassen:
Ein von der Österreichische Post AG in einem Sammelumschlag versandtes unadressiertes Werbe- und Infomaterial für verschiedene Unternehmen.