Die Richtlinie (EU) 2018/1972 vom 11.12.2018 (EECC) sieht für Anbieter öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste die Verpflichtung vor, Verbrauchern „klare und leicht lesbare Vertragszusammenfassungen“ bereit zu stellen. Die europarechtlichen Vorgaben zur Vertragszusammenfassung wurden in § 129 Abs. 4 - 6 TKG 2021 umgesetzt. Da die Vertragszusammenfassung eine Vielzahl von praktischen Fragen mit sich bringt, wurde nach vorheriger öffentlicher Konsultation ein "Praxishandbuch zur Vertragszusammenfassung" veröffentlicht. Anhand typischerweise in der Praxis zu erwartender Probleme und Fragestellungen zeigt dieses mögliche Lösungen auf, wie den neuen Anforderungen und Zielsetzungen des (europäischen) Gesetzgebers im Alltag des Geschäftsbetriebes rechtssicher im Sinne der Endnutzer:innen entsprochen werden kann.
Die aktuelle Version des Praxishandbuchs (Stand 07.03.2022) findet sich im Download.