Auf den folgenden Seiten sind, speziell für Anbieter von Kommunikationsdiensten sowie Bereitsteller und Betreiber von Kommunikationsnetzen, wichtige Informationen betreffend ihrer Tätigkeiten am österreichischen Telekommunikationsmarkt in Österreich aufgelistet. Diese umfassen nicht nur die gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere aufgrund des TKG 2021, sondern auch die angebotenen Services der RTR und die in der Branche üblichen Arbeitsgruppen.
Um gegebenenfalls bestimmten gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen oder bestimmte Services der RTR nutzen zu können, ist eine einmalige Registrierung (Eingabe der Firmendaten, Ansprechperson, etc) des Unternehmens am eRTR-Portal notwendig.
Informationen, welche Unternehmen welche Verpflichtungen erfüllen müssen, sind den jeweiligen Kapiteln zu entnehmen.
Das Telekommunikationsgesetz 2021 sieht in verschiedenen Bereichen Verpflichtungen von Unternehmen, die im Bereich der elektronischen Kommunikation tätig sind, vor. Unter anderem besteht eine Anzeigeverpflichtung für Bereitsteller bzw Betreiber von öffentlichen Kommunikationsnetzen bzw Anbietern von Kommunikationsdiensten bei der RTR.
Konkrete Fragen und Antworten zur Allgemeingenehmigung
Alle Unternehmen, die im Bereich der elektronischen Kommunikation tätig sind, finden Sie im AGG-Verzeichnis.
Nach § 133 TKG 2021 besteht die Verpflichtung zur Anzeige von Vertragsbedingungen (AGB, LB und EB) für Anbieter von Kommunikationsdiensten. Bitte beachten Sie die Vorgaben der Telekomanzeigeverordnung.
Für das Anbieten von Sprachkommunikationsdiensten werden in der Regel Rufnummern benötigt. Über allgemeine Regelungen betreffend Kommunikationsparameter sowie Bedingungen betreffend die Zuteilung von Rufnummern und speziellen Kommunikationsparametern informieren die Seiten zu Rufnummern.
Weiters sind Anbieter von in Kommunikationsnetzen eingerichteten sowie importierten Rufnummern verpflichtet, diese in der Zentralen Rufnummern-Datenbank (ZR-DB) ein zu melden.
Nach § 135 Abs. 16 TKG 2021 ist unter bestimmten Voraussetzungen der UVP von vertriebenen Endgeräten anzuzeigen und regelmäßig zu aktualisieren.
Neben den Anzeigepflichten, welche sich für Betreiber von Kommunikationsdiensten aus dem Telekommunikationsgesetz ergeben, sind auch Infopflichten in der Kommunikations-Erhebungs-Verordnung festgeschrieben.
Betreiber von öffentlichen Kommunikationsdiensten sind grundsätzlich finanzierungsbeitragspflichtig. Informationen zur Berechnung der Höhe sowie das Prozedere sind auf den Seiten zum Finanzierungsbeitrag abrufbar.
Anbieter von Telekommunikationsdiensten erhalten im Laufe des Jahres mehrere Aufforderungen, Daten für unterschiedliche Zwecke zu liefern. In diesem hilfreichen Überblick sind alle Datenlieferungsfristen sowie weitere Informationen zu den einzelnen Erhebungen enthalten.
Für Betreiber von Telekommunikationsnetzen und Anbieter von Telekommunikationsdiensten gelten die im Telekommunikationsgesetz 2021 verankerten Verpflichtungen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Integrität ihrer Netze und Dienste. Informationen hierzu sowie zu Regelungen und Form der Mitteilung von Vorfällen an die Regulierungsbehörde finden Sie im Bereich Netzsicherheit.
Die Richtlinie (EU) 2018/1972 vom 11.12.2018 (EECC) sieht für Anbieter öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste die Verpflichtung vor, Verbrauchern „klare und leicht lesbare Vertragszusammenfassungen“ bereit zu stellen. Die europarechtlichen Vorgaben zur Vertragszusammenfassung wurden in § 129 Abs. 4 - 6 TKG 2021 umgesetzt. Da die Vertragszusammenfassung eine Vielzahl von praktischen Fragen mit sich bringt, wurde nach vorheriger öffentlicher Konsultation ein Praxishandbuch zur Vertragszusammenfassung veröffentlicht. Anhand typischerweise in der Praxis zu erwartender Probleme und Fragestellungen zeigt dieses mögliche Lösungen auf, wie den neuen Anforderungen und Zielsetzungen des (europäischen) Gesetzgebers im Alltag des Geschäftsbetriebes rechtssicher im Sinne der Endnutzerinnen und Endnutzer entsprochen werden kann.
Der Mobilregulierungsdialog bietet die Möglichkeit des strukturierten Dialoges zwischen Mobilbetreibern und Regulierungsbehörde zu Themen, die in naher Zukunft für die Regulierung relevant werden.
AK-TK ist die Plattform zur Zusammenarbeit innerhalb der österreichischen Telekommunikationsbranche zur Abstimmung technisch - betriebliche Aufgaben, die sich insbesondere im Zusammenhang mit der Netzzusammenschaltung stellen.