Die in Österreich verbindlich geltenden Grenzwerte für Mobilfunkimmissionen sind nicht willkürlich festgelegt, sondern basieren auf der Bewertung aller wissenschaftlichen Erkenntnisse zu diesem Thema. Diese Bewertung wurde von der internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP) vorgenommen. Auf diesen Ergebnissen basieren die Grenzwertempfehlungen der ICNIRP, die auch von der EU-Ratsempfehlung 1999/519/EG vom 12. Juli 1999 aufgenommen wurden. Dieser auch von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) mitgetragenen Empfehlung haben sich neben Österreich die meisten europäischen Länder angeschlossen, das heißt die in Österreich geltenden Grenzwerte stützen sich auf einen breiten internationalen Konsens. Die Mobilfunkbetreiber sind verpflichtet, die geltenden Grenzwerte einzuhalten und werden darin von den Fernmeldebehörden überwacht. Diese Grenzwerte orientieren sich überwiegend an den Empfehlungen der Internationale Kommission zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung. Den Grenzwertempfehlungen der ICNIRP hat sich auch die Europäische Union im Rahmen der Empfehlung des Rates der EU 1999/519/EG vom 12. Juli 1999 angeschlossen. Die meisten Staaten der Europäischen Union wie beispielsweise Deutschland, Irland, die Niederlande, Portugal, Großbritannien und Schweden sind der EU-Ratsempfehlung bei der Festlegung der national gültigen Grenzwerte für den Mobilfunk gefolgt. In vielen anderen Ländern wurden aus politischen Gründen niedrigere Werte festgesetzt, ohne dass die aufgrund breiter wissenschaftlicher Erkenntnisse erforderlich wäre. Auch in der Schweiz gelten grundsätzlich die von ICNIRP, EU und auch von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Werte, dort gelten lediglich an so genannten „Orten mit empfindlicher Nutzung“ niedrigere Anlagengrenzwerte, die ungefähr um den Faktor 100 unter den Grenzwerten liegen. Davon abweichend wurden z.B. in Italien oder Belgien noch niedrigere Grenzwerte festgelegt, wobei es auch hier wieder Sonderregelungen gibt. So gelten z.B. in Italien in Gebäuden, wo sich Menschen länger als vier Stunden aufhalten „valori di attenzione“ (Vorsichts-Werte), die um eine Größenordnung unter den Grenzwerten liegen. In der belgischen Region Wallonien wurden, abweichend vom übrigen Belgien, die Grenzwerte auf 24 Milliwatt festgesetzt. Außerhalb Europas wurden die ICNIRP-Grenzwertempfehlungen etwa in Südkorea, Israel, Singapur oder Südafrika berücksichtigt. Die Mobilfunkgrenzwerte in den USA, Kanada und Taiwan orientieren sich dagegen an den Empfehlungen des IEEE (Institute of Electrical and Electronics Engineers). Die IEEE-Grenzwerte bewegen sich jedoch in vergleichbarer Höhe wie die Grenzwertempfehlungen der ICNIRP.)
Die internationalen Strahlenschutzkommission ICNIRP ist eine gemeinnützige wissenschaftliche Einrichtung. Sie ist ein von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anerkanntes unabhängiges Expertengremium. Die von ICNIRP festgelegten Grenzwerte werden daher auch von der WHO empfohlen und sind daher als sicher anzusehen.
Es gibt weltweit eine Vielzahl von Mobilfunk-Studien zu unterschiedlichsten Forschungsschwerpunkten und in unterschiedlichster Qualität. Ein Beispiel ist die Studie der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) und des Austrian Institute of Technology (AIT), die sich aus genau diesem Grund zum Ziel gesetzt hat, den aktuellen Wissensstand zu "5G und Gesundheit" zu erheben. Hierzu wurden Stellungnahmen maßgeblicher internationaler und nationaler Gremien ausgewertet.
Maßgeblich für die Bewertung durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) ist der jährliche Konsensus-Bericht des im BMLRT angesiedelten Expertengremiums Wissenschaftlicher Beirat Funk (WBF), in dem die internationale Studienlage analysiert und Schlussfolgerungen gezogen werden. (siehe auch Frage "Was ist der Konsensusbericht des WBF? Wonach werden Studien bewertet und finden Eingang in den Konsensusbericht?"
Nein. Mobiltelefone und Basisstationen senden nur so stark wie nötig, um eine Sprach- oder Datenverbindung bei gleichbleibend guter Qualität aufrechtzuerhalten. Hierzu überwachen Basisstation und Endgerät laufend die Verbindung und regeln die erforderliche Leistung. Befindet sich das Handy in der Nähe der Basisstation, so reicht für eine gute Verbindung bereits ein Bruchteil der maximalen Sendeleistung. Das hat den Vorteil, dass gegenseitige Störungen vermieden werden und gleichzeitig der Stromverbrauch reduziert wird, d.h. dass der Akku des Endgeräts länger hält.
Die Sendeleistung einer Mobilfunksendeanlage beträgt z.B. im Gegensatz zu großen Rundfunksendern oder größeren Radaranlagen je nach Standort (urbanes oder rurales Gebiet) typisch nur zwischen 10 und 80 Watt. Derart geringe Sendeleistungen sind deshalb möglich, weil es sich beim Mobilfunknetz um eine relativ engmaschige Infrastruktur mit vielen Sendeanlagen handelt – die Reichweite eines Senders ist nicht sehr groß, deshalb kommt man mit geringen Sendeleistungen aus. Diese Sendeleistungen dürfen aber nicht verwechselt werden mit den Immissionswerten, welche sich in den Grenzwertdokumenten wiederfinden. [vgl. weitere Fragen in der Kategorie "Betriebliche Aspekte"]
Sicherheitsabstände stellen sicher, dass überall dort, wo sich Menschen dauerhaft aufhalten, die gültigen Grenzwerte für elektromagnetische Felder eingehalten werden. Im Mobilfunk betrifft dies die einzuhaltenden Abstände rund um Sende-anlagen, welche sich typisch im Bereich von einigen wenigen Metern vor der Antenne – also nicht am Boden – bewegen.
Ja. Die Einhaltung der Grenzwerte wird vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) geprüft. Konkret überprüft das Fernmeldebüro bei Verdacht auf Überschreitung deren Einhaltung im Rahmen des Aufsichtsrechts gemäß § 175 TKG 2021.
Nein. Österreich hat die europäischen Grenzwerte auf Basis der betreffenden EU-Ratsempfehlung und der dieser zugrundeliegenden ICNIRP-Werte übernommen und in einer ÖVE-Richtlinie (OVE R 23-1) implementiert.
Einen internationalen Vergleich zu den festgelegten Grenzwerten hat der WBF angestellt und auf der Website des BMLRT veröffentlicht.
Die verwendeten Grenzwerte werden von internationalen Gremien auf Basis der Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen erarbeitet und festgelegt. Österreich hat die europäischen Grenzwerte auf Basis der betreffenden EU-Ratsempfehlung 1999/519/EG zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern und der dieser zugrundeliegenden ICNIRP-Werte implementiert. Auf nationaler Ebene wurden diese in eine ÖVE-Richtlinie (OVE R 23-1) übernommen.
Die Abstrahlung des Endgerätes wird durch den sog. SAR Wert beschrieben. SAR ist die Abkürzung für „spezifische Absorptionsrate“ und sie ist ein Maß für die Absorption von elektromagnetischen Feldern in einem Material. Sie führt stets zur Erwärmung des Materials. Die spezifische Absorptionsrate wird als Leistung pro Masse in der Einheit W/kg ausgedrückt.
Der SAR-Wert für Mobiltelefone ist für die maximale Sendeleistung angegeben, wobei der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlene SAR-Grenzwert für Mobiltelefone bei 2,0 W/kg liegt. Der SAR-Wert eines Mobiltelefons wird entsprechend der europäischen Messnorm EN 62209-1 unter Laborbedingungen gemessen und von den Herstellern zu jedem Mobiltelefon angegeben. Zu berücksichtigen ist für Nutzerinnen und Nutzer, dass Mobiltelefone mit einer Leistungsregelung arbeiten, d.h. das Mobiltelefon sendet bei guten Empfangsbedingungen mit erheblich geringerer Sendeleistung als bei schlechten Empfangsbedingungen (bspw. bei großer Entfernung zum nächsten Sender, in Fahrzeugen oder innerhalb von gut abschirmenden Stahlbeton-Gebäuden).
Die Grenzwerte der Empfehlung des Rats der Europäischen Union vom 12. Juli 1999 (1999/519/EG) gelten sowohl für Basisstationen als auch für sonstige Funkanlagen, somit auch für Smartphones. Die SAR-Werte werden im Rahmen der Marktüberwachung durch das BMLRT überprüft, wenn es einen konkreten Verdachtsfall gibt.
Mobilfunksendeanlagen unterliegen betrieblichen Regelungen, die maximale Sendeleistungen vorsehen. Die geltenden Grenzwerte wurden von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) ausgearbeitet, von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) übernommen und von der Europäischen Union (EU) mit der Empfehlung des Rats der Europäischen Union vom 12. Juli 1999 (1999/519/EG) zur Anwendung empfohlen. In Österreich wurden diese Grenzwerte in der OVE-Richtlinie R 23-1 umgesetzt.
Die Kontrolle der Einhaltung der in der RL festgeschriebenen Grenzwerte obliegt bei der Fernmeldebehörde. Bei Verdacht einer Verdacht einer Überschreitung wird eine Messung veranlasst. Anzumerken ist, dass kein einziger Fall bekannt ist, in dem die Grenzwerte außerhalb des Sicherheitsabstandes auch nur annähernd überschritten worden wären.
Mobilfunk verwendet elektromagnetische Wellen zur Informationsübertragung. Diese elektromagnetischen Wellen werden von der Basisstation mit einer bestimmten Leistung abgestrahlt. Mit zunehmender Entfernung wird das Signal immer schwächer. Bei der Beurteilung der Auswirkungen dieser Energie wird von einer Emission bezüglich des Senders (Energieabgabe) bzw. von einer Immission bezüglich des Orts an dem das Signal ankommt (Energieaufnahme) gesprochen.