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Roaming in der EU

Die EU-Roaming-Regelung – "Roam like at Home"

Die EU-Roaming-Regelung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. 

In all diesen Ländern zahlen Sie – mit gewissen Einschränkungen – für die Nutzung Ihres Mobiltelefons dasselbe wie in Österreich; es gilt der Grundsatz "Roam like at Home" (kurz RLAH). Auch genießen Sie in diesen Ländern - soweit technisch verfügbar - die gleiche Dienstequalität wie bei Nutzung in Österreich. So haben Sie - soweit technisch verfügbar - beispielsweise Anspruch auf die gleiche Internetgeschwindigkeit wie bei Nutzung in Österreich.

Hat man also einen Tarif, in dem Minuten, SMS und Datenvolumen enthalten sind, dann werden diese Einheiten – genau wie im Inland – auch bei Nutzung im EU-Ausland abgezogen. Bei einem Tarif ohne inkludierte Einheiten wird derselbe Preis verrechnet, wie wenn man das Handy im Inland nutzt (maximal der Preis in ein anderes österreichisches Netz). 

Die EU-Roaming-Bestimmungen gelten für alle Nutzer:innen. Sowohl Verbraucher:innen als auch Unternehmer:innen sind durch sie geschützt.

Es gibt jedoch Einschränkungen:

In welchen Fällen gilt "Roam like at Home" nicht?

Unter bestimmten Bedingungen dürfen Anbieter nach wie vor zusätzliche Kosten für Roaming – also Kosten, die bei gleicher Nutzung im Inland nicht anfallen würden – verrechnen.

Der Anbieter muss seine Kundinnen und Kunden aber jedenfalls im Vertrag informieren, bevor er zusätzliche Kosten für Roaming (Roamingaufschläge) verrechnet.

Zusatzkosten für Roaming können eintreten:

  • wenn ein Anbieter "Roam like at Home" nicht wirtschaftlich anbieten kann, hat dieser die Möglichkeit, bei der Regulierungsbehörde zu beantragen, dass er weiterhin einen Aufschlag auf den nationalen Preis für Roaming verrechnen darf. Nähere Informationen zum Thema finden Sie unter Tragfähigkeit.
  • wenn man überwiegend Roaming nutzt und sich überwiegend im EU-Ausland aufhält bzw. wenn man dem Anbieter nicht nachweisen kann, dass man ein Naheverhältnis zu dem Land hat, in dem man den Mobilfunkvertrag hat – wenn dieser einen solchen Nachweis verlangt. Nähere Informationen zum Thema finden Sie unter Fair Use Policy.
  • bei manchen Tarifen ab einem bestimmten Datenverbrauch. Das konkrete Limit muss für jeden Tarif anhand einer vorgegebenen Formel individuell berechnet werden. Sie müssen dieses Limit aber nicht selbst berechnen – Anbieter müssen ihre Kundinnen und Kunden darüber informieren, ob es für ihren Tarif ein Limit gibt und wenn ja, wie hoch dieses ist. 

Beispiel 1: Wenn keine sonstigen Einschränkungen vorliegen, gilt bei einem Tarif mit 10 GB inkludiertem Datenvolumen, 3.000 Minuten und 3.000 SMS zum Preis von 10 Euro (ohne USt), dass mindestens 12,90 GB auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat verwendet werden dürfen*. Das bedeutet für diesen Tarif, dass Ihr Anbieter bis zum Limit von 12,90 GB keine Aufschläge für Roaming, sondern nur den Inlandspreis für über das inkludierte Datenvolumen von 10 GB hinausgehende Datennutzung verrechnen darf. Ab dieser Grenze von 12,90 GB darf der Anbieter bei diesem Tarif zusätzlich zum Inlandspreis Zusatzkosten (Roamingaufschläge) verrechnen.

*Die Berechnungsformel lautet in diesem Fall: 10/1,55 x 2 =12,90. (1,55 Euro ist der maximale Preis, den sich Anbieter für Datenroaming gegenseitig verrechnen.) 

Beispiel 2: Wenn keine sonstigen Einschränkungen vorliegen, gilt bei einem Tarif mit 10 GB inkludiertem Datenvolumen, 3.000 Minuten und 3.000 SMS zum Preis von 12 Euro (ohne USt), dass mindestens 15,48 GB auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat verwendet werden dürfen*.  Das bedeutet für diesen Tarif, dass Ihr Anbieter bis zum Limit von 15,48 GB keine Aufschläge für Roaming, sondern nur den Inlandspreis für über das inkludierte Datenvolumen von 10 GB hinausgehende Datennutzung verrechnen darf. Ab dieser Grenze von 15,48 GB darf der Anbieter bei diesem Tarif zusätzlich zum Inlandspreis Zusatzkosten (Roamingaufschläge) verrechnen.

*Die Berechnungsformel lautet in diesem Fall: 12/1,55 x 2 = 15,48. (1,55 Euro ist der maximale Preis, den sich Anbieter für Datenroaming gegenseitig verrechnen.) 

Datendienste: kilobytegenaue Abrechnung (Ausnahme MMS dürfen als Einheit verrechnet werden, also pro MMS)

In den Downloads finden Sie weitere Berechnungsbeispiele und Erklärungen.
  

Was gilt bei Roaming auf Schiffen und in Flugzeugen ab 1. Juli 2022?

Mobilfunk-Anbieter sind grundsätzlich dazu angehalten, Roamingdienste vorrangig auf Basis terrestrischer (also landgestützter, „gewöhnlicher“) Netze anzubieten. Auf manchen Schiffen und in manchen Flugzeugen besteht aber dennoch die Möglichkeit, eine Verbindung zu nichtterrestrischen Netzen (zB Satellitennetze) herzustellen und so – meist kostspieligere – Mobilfunkdienste zu nutzen, also etwa Anrufe zu tätigen oder das Internet zu nutzen. Hier gilt der oben angeführte Grundsatz „Roam like at Home“ zwar nicht, dennoch muss Ihr Mobilfunk-Anbieter angemessene Vorkehrungen treffen, um Sie vor Rechnungsschocks zu schützen:

So kann Ihnen Ihr Anbieter beispielsweise eine Funktion zur Verfügung stellen, mit der Sie Verbindungen zu nichtterrestrischen Netzen automatisch deaktivieren können, sodass sich etwa ihr Mobiltelefon erst gar nicht mit einem Satellitennetz verbindet. Unabhängig davon haben Sie die Möglichkeit, Datenroaming in den Einstellungen Ihres Mobilgerätes bzw. Roaming generell mittels Aktivierens des Flugmodus zu deaktivieren und damit auch Verbindungen zu nichtterrestrischen Netzen zu verhindern.

Ihr Anbieter ist in jedem Fall dazu verpflichtet, Ihnen bei Herstellung einer Verbindung zu solchen Netzen – wie auch bei der Einreise in einen anderen Staat – eine kostenlose Informations-SMS zu senden, in der die zusätzlichen Entgelte/Gebühren für die Nutzung von Mobilfunkdiensten angeführt sind. Ebenso muss Ihnen Ihr Anbieter kostenfrei zumindest zwei Kostenlimits für Datenroaming (bei 60,- Euro und bei 120,- Euro, inkl. USt) anbieten, bei deren Erreichen der weitere Datenverbrauch gesperrt wird, sofern Sie nicht ausdrücklich erklären, dass Sie weitersurfen möchten. Für diese Kostenlimits gilt das Opt-out-Prinzip. Daher müssen bei allen Verträgen standardmäßig die Limits aktiviert sein. 

Kein "Roam like at Home" in Großbritannien ab 2021

Durch den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union ist diese seit dem 1. Jänner 2021 als Drittland einzustufen. Nutzer:innen mit Verträgen mit österreichischen Mobilfunkanbietern haben demnach keinen Anspruch mehr auf "Roam like at home" (RLAH), wenn sie sich in Großbritannien aufhalten.

Es wird empfohlen sich mit dem Anbieter in Verbindung zu setzen, um die konkreten Entgelte bei der Nutzung in Großbritannien in Erfahren zu bringen.

Jedenfalls werden Nutzerinnen und Nutzer weiterhin folgende Rechtsschutzmechanismen beim Roaming genießen:

  • über alle Roaming-Gebühren informiert zu werden, die bei der Nutzung von Mobilgeräten außerhalb der EU (auch in Großbritannien nach dem Brexit) anfallen könnten;
  • Sie werden gewarnt, wenn Gebühren anfallen oder die Datenroaming-Obergrenze (60 € inkl. USt. und 120 € inkl. USt.) erreicht ist;
  • darüber informiert werden, wie sie versehentliches Roaming vermeiden können;
  • benachrichtigt zu werden, wenn ihre Vertragsbedingungen geändert werden.


Gelten die EU-Regelungen auch für Gespräche von Österreich ins Ausland?

Bitte beachten Sie zudem, dass Telefonieren von Österreich ins Ausland – mit einer österreichischen SIM-Karte – nicht als Roaming gilt und solche Gespräche (bzw. SMS) nicht unter die EU-Roaming-Verordnung fallen. Was solche sogenannten Auslandsgespräche (bzw. SMS) kosten, erfahren Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter. 

Seit 15. Mai 2019 gelten allerdings auch für Verbraucher:innen Preisgrenzen. Nähre Information finden Sie auf der Seite "Telefonate und SMS in die EU".

Bitte beachten Sie, dass auf Grund des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union Nutzer:innen keinen Anspruch auf die gleichen Preise für Anrufe und den Versand von SMS-Nachrichten nach Großbritannien haben. 

Dennoch ist davon auszugehen, dass sich in den meisten Fällen keine unmittelbaren Änderungen für Nutzer:innen ergeben werden. Es wird empfohlen sich mit dem Anbieter in Verbindung zu setzen, um die konkreten Entgelte bei der Nutzung in Großbritannien in Erfahrung zu bringen.

Wahl eines alternativen Roamingtarifs

Bei einigen Anbietern können Sie sich bewusst für einen alternativen Roamingtarif bzw. ein Roamingpaket entscheiden. In diesem Fall gelten die jeweils vereinbarten Entgelte.

Bei Wahl eines alternativen Roamingtarifs muss Sie Ihr Anbieter darüber informieren, welche Vorteile Sie im Gegensatz zu den regulierten Tarifen verlieren, wenn Sie diesen Tarif wählen.

Ein Wechsel zu einem alternativen Roamingtarif und zurück zu den regulierten Tarifen muss jederzeit, kostenlos und innerhalb eines Tages durchgeführt werden. Eine anfängliche Mindestvertragsdauer von zwei Monaten ist jedoch zulässig, sodass möglicherweise nach Abschluss Ihres alternativen Roamingvertrages dieser erst nach Ablauf der ersten zwei Monate gekündigt werden kann.

Tipp: Prüfen Sie vor einer Reise ins Ausland, welcher Roamingtarif bzw. welches Roamingpaket für Ihren Vertrag gilt. Lesen Sie dazu Ihren Vertrag oder fragen Sie bei der Servicehotline Ihres Anbieters nach.

Tarife ohne Roaming

Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Roamingdienste anzubieten. Achten Sie deshalb bei der Wahl Ihres Tarifes darauf, dass dieser auch die von Ihnen gewünschten Leistungen enthält. Zu einem Tarif ohne Roaming ist die Zubuchung von Roaming nicht möglich. Falls Sie sich für einen Tarif ohne Roaming entscheiden und später doch Roaming nutzen wollen, müssten Sie einen Tarifwechsel durchführen. Wenn Sie eine Mindestvertragsdauer vereinbart haben, kann das unter Umständen gar nicht möglich oder mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.

Taktung

Die Taktung richtet sich grundsätzlich nach der vereinbarten Taktung des inländischen Tarifs. Nur im Falle der Verrechnung eines Aufschlages gilt folgende abweichende Taktung für den Aufschlag:

  • Abgehende Telefonate: höchstens 30 Sekunden zu Beginn des Telefonats, danach sekundengenaue Abrechnung
  • Ankommende Telefonate: sekundengenaue Abrechnung,
  • Datendienste: kilobytegenaue Abrechnung

 

Anrufe zur Mobilbox

Für die Umleitung von Anrufen zur Mobilbox dürfen Ihnen keine Kosten verrechnet werden, wenn Sie sich in einem anderen EU- bzw. EWR-Mitgliedstaat als Ihrem Heimatstaat befinden. Das heißt, wenn Ihnen ein Anrufer eine Nachricht auf der Mobilbox hinterlässt, ist das für Sie kostenlos. Wenn Sie Ihre Mobilbox allerdings abhören, wird Ihnen dieser Anruf als aktives Telefonat verrechnet.