Aufgrund Ihrer Angaben vermuten wir, dass Ihre Rufnummer missbräuchlich verwendet wurde (Call ID Spoofing). Wahrscheinlich nutzt jemand Ihre Telefonnummer anstatt der eigenen, echten Telefonnummer. Spoofing mit österreichischen Telefonnummern in Österreich ist zwar nicht mehr möglich, aber beispielsweise könnte mit Ihrer Telefonnummer im Ausland Missbrauch betrieben werden.
Derartige Manipulationen sind rechtswidrig, aber technisch relativ leicht vorzunehmen.
Viele Smartphones verfügen über Spamdetektoren. Teilweise können diese auch als App installiert werden. Wenn jemand mit Ihrer Telefonnummer andere Nutzer:innen belästigt, kann man völlig unschuldig auf den Warnlisten dieser Spamdetektoren landen. Die österreichischen Mobilfunkanbieter haben jedoch keinen Einfluss auf diese Spamdetektoren. Wir können Ihnen hier leider auch nicht weiterhelfen. Wenden Sie sich bitte direkt an die Anbieter dieser Spamdetektoren. Das sind entweder der Endgerätehersteller oder Google bzw. Apple oder die jeweiligen App-Anbieter. Davor müssen Sie aber feststellen, auf welchen Smartphones der Spamverdacht angezeigt wird, damit Sie sich an den richtigen Anbieter wenden.
Sollte die Spamwarnung auf Smartphones von Samsung angezeigt werden, bietet der Anbieter der Warnservices von Samsung ein eigenes Webformular an. Über dieses können Sie versuchen Ihre Telefonnummer von der Warnliste entfernen zu lassen.
Die Antwort lautet leider "Nein". Die Telefonnummern bei Spam-Anrufen sind nämlich größtenteils gefälscht. In diesen Fällen werden dann die Telefonnummern von anderen Personen, die davon gar nichts wissen, am Display angezeigt. Oder es wird die Telefonnummer von vertrauenswürdigen, bekannten Institutionen missbraucht. Eine Sperre der missbrauchten Telefonnummer würde zu keiner Verbesserung führen. Vielmehr könnten Sperren jene unbeteiligten Personen und Institutionen treffen, deren Telefonnummern missbräuchlich verwendet werden.
Im Laufe des Jahres 2024 werden neue von der RTR erlassene Schutzmaßnahmen wirksam werden. Diese werden die Vortäuschung österreichischer Telefonnummern unterbinden.
Grundsätzlich macht jede einzelne Meldung Sinn! Zwar führt eine Meldung nicht zwingend zu einer Beendigung der Belästigung. Die RTR verwendet die gemeldeten Nummern aber vor allem dazu, die Öffentlichkeit vor verdächtigen Telefonnummern zu warnen oder über aktuelle Beobachtungen zu informieren. Bestimmte Problembereiche können mithilfe Ihrer Meldungen erkannt, notwendiger gesetzlicher Handlungsbedarf aufgezeigt und mögliche Maßnahmen ergriffen werden.
Bei Ping-Anrufen beispielsweise kann die RTR hoheitliche Gegenmaßnahmen ergreifen. Das umfasst z.B. die Verpflichtung kostenfreie Tonbandansagen bei bestimmten Nummern vorzuschalten oder auch die Sperre von Nummern.
Dank der zahlreichen Missbrauchsmeldungen zur eigenen Telefonnummer wurden ebenfalls bereits Maßnahmen ergriffen, welche im Mobilfunkbereich seit dem 01.09.2024 und im Festnetzbereich bis Ende 2024 umgesetzt werden.
Ebenso leitet die RTR Informationen an die zuständigen Strafverfolgungs- oder Verwaltungsstrafbehörden weiter, damit diese im Rahmen ihres Wirkungsbereiches tätig werden können.
Wir vermuten, dass es sich bei der SMS um den „Enkel/Tochter Trick“ handelt:
Die Nachrichten stammen von Kriminellen, die sich als Ihr Kind ausgeben. So sollen Sie zu Überweisungen verleitet werden. Das Geld landet dann direkt in den Taschen der Kriminellen. Wir empfehlen Ihnen, diese SMS zu ignorieren und zu löschen. Sollten in der SMS Links enthalten sein, klicken Sie keinesfalls darauf. Oft verbergen sich hinter diesen Links nämlich bösartige Apps.
Die Nachrichten stammen von Kriminellen. So sollen Sie zu Überweisungen verleitet werden. Das Geld landet dann direkt in den Taschen der Täter. Wir empfehlen Ihnen, diese SMS zu ignorieren und zu löschen. Klicken Sie keinesfalls auf den Link. Oft verbergen sich hinter diesen Links nämlich bösartige Apps.
Diese Anrufe werden bewusst nach kurzem Läuten („ping“) getrennt. Ziel der Anrufer ist es, Sie dazu zu verleiten, die angegebene Telefonnummer zurückzurufen. Bei dieser Telefonnummer handelt es sich fast immer um ausländische Telefonnummern. Rufen Sie tatsächlich zurück, fallen die Telefonkosten für ein entsprechendes Telefonat ins Ausland an. Sie hören dann eine Tonband ansage. Damit wird versucht das Telefonat in die Länge zu ziehen.
Das Wort "Vishing" setzt sich aus den Begriffen "phishing" und "voicecall" zusammen. Bei einem Vishing-Anruf oder auch Scam Anruf handelt es sich um einen Betrugsanruf. Dabei geben sich Betrüger (Scamer) mit einer falschen Identität aus. Sie schüren beim Opfer Emotionen wie Angst oder Gier. So versuchen sie an vertrauliche Informationen (z.B. Passwörter, Kreditkarteninformationen) zu gelangen oder Geld zu erpressen. Anrufe dieser Art werden mit gefälschten Telefonnummern (CLI-Spoofing) durchgeführt. Dadurch sind die Täter kaum verfolgbar.
Seit dem 01.09.2024 wurden neue Schutzmaßnahmen für Mobilfunkkund:innen wirksam. Bis Ende 2024 müssen die Maßnahmen auch auf Festnetzkund:innen erweitert werden. Die Vortäuschung österreichischer Telefonnummern ist dann nicht mehr möglich.
Phishing-SMS oder auch "Smishing" genannt, setzt sich aus den Worten „SMS“ und „Phishing“ zusammen. Wenn Betrüger phishen, senden diese betrügerische E-Mails. Durch diese sollen Sie zum Öffnen eines Anhangs oder Aufrufen eines schädlichen Links verleitet werden. Smishing nutzt SMS anstelle von E-Mails. Ziel der Smisher ist es, an Ihre persönlichen Daten zu kommen oder eine Schadsoftware auf Ihrem Smartphone zu installieren.
Es befinden sich immer wieder betrügerische SMS in Umlauf. Der mitgeschickte Link führt oft zu einer gefälschten Webseite und fordert zum Installieren einer App auf. Es handelt sich dabei um eine Schadsoftware, welche dann womöglich von Ihrer Rufnummer automatisiert weitere SMS verschickt oder sensible Daten (z.B. Bankdaten) ausliest.
Deshalb seien Sie vorsichtig und prüfen Sie wie authentisch Absender und Inhalt der SMS sind.
Gegen Spam per E-Mail helfen faktisch vor allem nur technische Schutzmaßnahmen (z.B. Spamfilter) bzw. eine angepasste Verhaltensweise.
Aus rein rechtlicher Sicht ist die Zusendung von elektronischer Post (also die Zusendung von E-Mails und SMS) zum Zweck der Direktwerbung nach dem Telekommunikationsgesetz verboten, wenn der Empfänger nicht schon im Vorhinein seine Einwilligung gegeben hat.
Ein Unternehmen darf jedoch an eigene Kundinnen und Kunden E-Mails und SMS senden, wenn es die E-Mail-Adresse oder die Telefonnummer im Zusammenhang mit einem Vertrag mit dieser Kundin bzw. diesem Kunden erhalten hat und ähnliche Produkte/Dienstleistungen bewerben möchte. Die Empfängerin bzw. der Empfänger, also die Kundin bzw. der Kunde, muss aber schon im Vorhinein und auch bei jeder einzelnen Werbezusendung die Möglichkeit haben, dies abzulehnen.
Ein Verstoß gegen diese Vorgaben stellt eine Verwaltungsübertretung dar.
Es ist möglich, eine schriftliche Anzeige an das Fernmeldebüro zu richten, das für die Führung eines allfälligen Verwaltungsstrafverfahrens zuständig ist. Unter folgendem Link finden Sie die Formulare, die Sie für Anzeigen beim Fernmeldebüro verwenden können.
Die Kontaktdaten des Fernmeldebüros finden Sie auf unserer Website.
Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass auch die erfolgreiche Durchführung eines Verwaltungsstrafverfahrens nicht zwingend zu einem Ende der Belästigungen führt.
Der Erfahrung nach werden solche Spamwellen aber wieder besser, wenn man nicht auf die E-Mails reagiert. Sie sollten auch prüfen, ob Sie einen guten Spamfilter verwenden. Wenden Sie sich diesbezüglich am besten an Ihren E-Mail-Anbieter.
Letztendlich wird es aber auch in Hinkunft an Ihnen liegen, bei jeder einzelnen Nachricht zu beurteilen, ob diese seriös ist oder nicht.
Sie haben als Kunde das Recht, von Ihrem Anbieter die Feststellung der Identität des Anrufers zu verlangen, wenn Sie belästigende Anrufe bekommen (das ist die so genannte „Fangschaltung“ nach § 141 Telekommunikationsgesetz 2021). Eine Fangschaltung kann nur für zukünftige Anrufe und nur dann erfolgen, wenn Ihr Anbieter die Nummer des Anrufers bzw. Name oder Adresse überhaupt feststellen kann.
Das Vorliegen eines bereits erfolgten belästigenden Anrufs müssen Sie Ihrem Anbieter gegenüber glaubhaft darlegen können.
Ihr Anbieter darf für eine Fangschaltung ein Entgelt verlangen.
Vermutlich ist es so, dass versucht wurde, persönliche Daten in Erfahrung zu bringen, um diese an andere, etwa zu Werbezwecken, zu verkaufen. Es ist durchaus möglich, dass nachdem Sie Ihre Daten bekannt gegeben haben auch ein weiteres Mal angerufen werden und Ihnen die Betrüger mitteilen, dass z.B. Ihr kostenloses Gewinnspiel Abo aufgelaufen sei und nun kostenpflichtig werde.
Denkbar wäre, dass etwa eine gefälschte Rechnung zugesandt wird, die Sie zur Zahlung verpflichten möchte bzw. einschüchtern soll. Diese Rechnung ist natürlich nicht haltbar. Sollten Sie eine solche erhalten oder sich etwa bedroht fühlen, empfehlen wir Ihnen, sich an Verbraucherschutzeinrichtungen oder die entsprechenden Verfolgungsbehörden (Polizei) zu wenden, da der RTR für strafrechtliche Maßnahmen keine Zuständigkeit zukommt.
Grundsätzlich gilt, dass Sie persönliche Daten nur gezielt an seriöse Unternehmen weitergeben sollten.
Am sinnvollsten ist es, in Hinkunft bei unbekannten Rufnummern gar nicht erst abzuheben und auch nicht zurückzurufen. Teilweise bieten heutige Smartphones (im Betriebssystem integriert oder mittels eigener Apps) die Möglichkeit eingehende Telefonate mit bestimmten Rufnummern überhaupt zu unterdrücken. Sollte die genannte Belästigung daher wiederholt vorkommen, wäre dies eine mögliche "Abwehrmaßnahme".
Auf welche Weise die Telefonnummern ausgewählt werden, ist uns nicht bekannt. Vermutlich werden gleichzeitig und vollkommen wahllos bestimmte computerunterstützt generierte Telefonnummern angewählt. Durch Ihren Rückruf erzielen die Urheber minimale Geldbeträge, welche durch die hohe Anzahl an Rückrufen einen finanziellen Profit bringen.
Es handelt sich um einen Versuch, an persönliche Daten (Geburtstag, Bankdaten und dergleichen) zu kommen, oder Ihnen Geld zu entlocken. Man nennt derartige Anrufe auch "Scam-Anrufe".
Sollten Sie im Zuge dieses Gespräches dem Anrufer Zugangsdaten mitgeteilt haben, ergreifen Sie entsprechende Maßnahmen, um einen Missbrauch zu verhindern. Im Falle der Bekanntgabe Ihrer Bankdaten wenden Sie sich an Ihr Bankinstitut. Jedenfalls sollten Sie auch die Polizei informieren - die RTR ist für eine strafrechtliche Verfolgung nicht zuständig.
Handelt es sich bei den belästigenden Anrufen immer um dieselbe Telefonnummer oder ist die Vorwahl von verschiedenen Telefonnummern immer gleich, ist es am sinnvollsten, in Zukunft bei solchen Anrufen gar nicht erst abzuheben.
Teilweise bieten heutige Smartphones (im Betriebssystem integriert oder mittels eigener Apps) die Möglichkeit, eingehende Telefonate und bestimmte Telefonnummern oder bestimmte Vorwahlen überhaupt zu unterdrücken. Sollte die genannte Belästigung daher wiederholt von derselben bzw. einigen wenigen Telefonnummer(n) ausgehen, wäre dies eine mögliche "Abwehrmaßnahme". Leider nutzen die Anrufer meist eine Vielzahl unterschiedlichster Telefonnummern, so dass diese Maßnahme nicht immer erfolgversprechend sein wird.
Woher die Anrufer Ihre Telefonnummer haben, kann man im Einzelfall meist nicht feststellen.
Es ist denkbar, dass Sie Ihre Telefonnummer selbst bekannt gegeben haben, etwa im Rahmen eines Gewinnspieles oder Kundenbindungsprogrammes. Es kann aber auch möglich sein, dass Ihre Telefonnummer einfach zufällig angewählt wurde.
Grundsätzlich gilt, dass Sie persönliche Daten wie Ihre Telefonnummer nur gezielt an seriöse Unternehmen weitergeben sollten.
Bei einem unerwünschten Werbeanruf ohne vorherige Einwilligung ist eine Anzeige beim Fernmeldebüro möglich.
Ihre Telefonnummer dürfte missbräuchlich verwendet werden (Call ID Spoofing). D.h. dass jemand Anrufe mit einer vorgetäuschten Telefonnummer (also Ihrer Telefonnummer) durchführt. Statt der "echten" Originalnummer des Anrufers wird daher Ihre Telefonnummer angezeigt.
Telefonnummern können relativ leicht gefälscht werden. Anbieter haben kaum Möglichkeiten zu kontrollieren, ob die signalisierte Telefonnummer stimmt oder nicht, wenn die Manipulation nicht im eigenen Netz stattgefunden hat.
Technisch gesehen ist die Telefonnummer des rufenden Telefonanschlusses nicht für das erfolgreiche Herstellen einer Telefonverbindung notwendig. Dies kann man mit einer Postkarte, auf die man einen falschen oder überhaupt keinen Absender schreibt und die trotzdem zugestellt wird, vergleichen.
Ein Anruf mit gefälschter Telefonnummer ist rechtswidrig, weshalb eine schriftliche Anzeige an das Fernmeldebüro gerichtet werden kann, die für die Führung eines allfälligen Verwaltungsstrafverfahrens zuständig ist.
Die Kontaktdaten des Fernmeldebüros finden Sie auf unserer Website.
Wir weisen aber darauf hin, dass es schwierig sein wird, die Täter zu ermitteln. Wenn die Anrufe mit manipulierter Rufnummer aus dem Ausland zugestellt werden, wird es faktisch nicht möglich sein, diese rückzuverfolgen. Eine Anzeige wird daher eher keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Fortdauer des Missbrauchs der Telefonnummer der Betroffenen haben. Wir haben auch keine Erfahrungswerte, wie lange der Missbrauch bei den Betroffenen anhält.
In diesem Bereich ist daher die Lage nicht zufriedenstellend und es gibt keine "Patentrezepte", wie sich die Betroffenen gegen diesen Missbrauch ihrer Telefonnummer schützen können. Man kann kurzfristig daher nur hoffen, dass die Verwendung der betroffenen Telefonnummer für derartige Belästigungen anderer Teilnehmer rasch aufhört.
Unter Umständen ist in solchen Situationen auch ein Wechsel der eigenen Telefonnummer eine mögliche Abhilfe. Das ist aber natürlich immer mit Aufwand und Unannehmlichkeiten verbunden.
Im Laufe des Jahres 2024 werden neue von der RTR erlassene Schutzmaßnahmen wirksam werden. Diese werden die Vortäuschung österreichischer Telefonnummern unterbinden.
Vermutlich handelte es sich bei dem „Anruf in Abwesenheit“ um einen Ping-Anruf. Bei diesen Lockanrufen wird nach einmaligem oder sehr kurzem Läuten die Verbindung gezielt abgebrochen. Die Angerufenen sollen – aus Neugierde oder Höflichkeit – verleitet werden, die angezeigte Telefonnummer- zumeist eine ausländische Telefonnummer - zurückzurufen. Der Anruf zu einer solchen Nummer ist kostenpflichtig. Die Höhe des Entgelts bei einem Anruf in eine bestimmte Auslandszone ist in Ihrem Telefonvertrag festgelegt. Sehen Sie daher am Besten in Ihrem Vertrag nach bzw. fragen Sie Ihren Anbieter. Wenn Sie allerdings gleich aufgelegt haben, sollte der Gesamtbetrag einige wenige Euro nicht übersteigen.
Sollten Ihnen Kosten verrechnet werden, haben Sie auch die Möglichkeit nach Erhalt Ihrer Rechnung einen schriftlichen Rechnungseinspruch bei Ihrem Anbieter zu erheben. Wenn Sie mit der schriftlichen Antwort des Anbieters nicht einverstanden sind, können Sie einen Schlichtungsantrag einbringen. Auf unserer Website finden Sie Informationen zum Schlichtungsverfahren sowie zu den Voraussetzungen, unter denen wir Ihnen helfen können. Beachten Sie aber: Ein Rechtsanspruch auf Rückerstattung besteht meistens nicht. Eine Rückzahlung wird in vielen Fällen von der Kulanzbereitschaft Ihres Anbieters abhängen.
Am Sinnvollsten ist es, in Zukunft bei solchen "Ping-Anrufen" gar nicht erst abzuheben und auch nicht zurückzurufen.
Soweit es sich dabei um österreichische Telefonnummern handelt, lautet die Antwort "ja".
Bei ausländischen Telefonnummern ist das allerdings anders. Diese können relativ leicht gefälscht werden. Man nennt das auch: "Spoofing". Anbieter haben kaum Möglichkeiten zu kontrollieren, ob die angezeigte ausländische Telefonnummer stimmt. Technisch gesehen ist die Telefonnummer des rufenden Telefonanschlusses nicht für das erfolgreiche Herstellen einer Telefonverbindung notwendig. Das kann man mit einer Postkarte vergleichen, auf die man einen falschen oder überhaupt keinen Absender schreibt. Auch solche Postkarten werden erfolgreich zugestellt.
Falsche Telefonnummern werden leider auch oft verwendet, um die Herkunft eines Anrufes zu verschleiern. Mit dieser Methode wollen insbesondere die Verursacher von unerwünschten Anrufen unerkannt bleiben. Das passiert z.B. bei unzulässigen Werbeanrufen oder Lockanrufen. Das Fälschen einer Nummer, unter der man selbst nicht erreichbar ist, ist strafbar. Allerdings wird in vielen Fällen nicht feststellbar sein, wer hinter dem Anruf steht.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten: