Die startete mit Beginn des Jahres 2008 einen Prozess in Richtung Weiterentwicklung der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung (KEM-V).
In den ersten drei Monaten dieses Jahres wurden in Gesprächen mit Marktteilnehmern deren Anliegen erhoben und insbesondere im Bereich der Nutzungsflexibilisierung geografischer Rufnummern auf Basis des am 28.01.2008 veröffentlichten RTR-Diskussionsdokumentes zur Thematik „Flexibilisierung der Nutzung geografischer Rufnummern in Österreich“ intensive Diskussionen geführt. Als Ausgangspunkt dieser Diskussion ist insbesondere die in 12/2007 neu verabschiedete Common Position on VoIP der ERG zu sehen, die als eines der Kernergebnisse fordert, eine nomadische Nutzung von geografischen Rufummern für IP-basierte Telefondienste nicht zu verhindern.
Aufgrund der Ergebnisse dieser Diskussionen wurde von der RTR ein zweites Diskussionspapier (17.06.2008) basierend auf der aktuellen KEM-V mit konkreten Änderungsvorschlägen erstellt. Dieses dient nun als Grundlage für weitere Gespräche und ersetzt nicht das Konsultationsverfahren nach § 129 TKG 2003. Die RTR-GmbH ersuchte bis 31.08.2008 um Stellungnahmen.
Der resultierende Verordnungstext konnte im Rahmen der Konsultation nach § 128 TKG 2003 eingesehen werden. Stellungnahmen konnten bis 31.01.2009 abgegeben werden.
Mit 07.07.2009 trat die Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009 (KEM-V 2009) in Kraft, in der die verschiedenen Aspekte der Diskussionen weitgehend berücksichtigt wurden.