In der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009 (KEM-V 2009) finden sich Regelungen zu sämtlichen in Österreich verwendeten Rufnummernbereichen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über Rufnummern(bereiche), die jeweils nach einem gewissen Übergangszeitraum nicht mehr für die Verwendung zur Verfügung stehen.
Kommunikationsdienstebetreiber, die für Teilnehmer Dienste auf Basis von Rufnummern erbringen, die von Abschaltungen betroffen sind, sind verpflichtet, die betreffenden Teilnehmer rechtzeitig und umfassend über die bevorstehenden Änderungen zu informieren.
Die dazu relevanten Bestimmungen finden sich insbesondere im § 127 der KEM-V 2009 bzw. im § 110 der außer Kraft getretenen KEM-V.