Ein betreiberindividuelles Betreiberauswahl-Präfix dient der freien Auswahl eines Telefondienstebetreibers gemäß den Bestimmungen des § 46 TKG 2003. Es dient auch dem verbindungsbezogenen Aufheben einer gegebenenfalls bestehenden Betreibervorauswahl.
Ein Betreiberauswahl-Präfix besteht aus der zweistelligen Zugangskennzahl 10 und einer zwei- oder dreistelligen Betreiberkennzahl.
Die speziell für dieses Präfix relevanten Bestimmungen finden sich insbesondere in den §§ 109 bis 113 der KEM-V 2009.
Am Ende der Seite steht das entsprechechende Antragsformular zum Download bereit. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Rufnummernanträge nach erfolgter Erstanmeldung über das eRTR Web-Interface zu beantragen.