Standortunabhängige Rufnummern sind nationale Rufnummern und dienen der Adressierung von Teilnehmern in Zusammenhang mit Telefondiensten, die es dem Teilnehmer ermöglichen, seine Rufnummer ortsunabhängig beizubehalten. Zusätzlich zum Telefondienst angebotene Kommunikationsdienste sind zulässig.
Umfasst sind jedenfalls die vormals in diesem Bereich vorgesehenen personenbezogenen Dienste. Als örtlich variable Rufnummern können damit auch Telefondienste auf Basis von VoIP realisiert werden, die vom Teilnehmer an wechselnden Standorten, gegebenenfalls unter Einbeziehung von Funkzugangstechnologien, genutzt werden.
Nationale Rufnummern im Bereich (0)720 bestehen aus der dreistelligen Bereichskennzahl 720 und einer sechsstelligen Teilnehmernummer, Folgeziffern hinter der Teilnehmernummer sind unter Auflagen zulässig.
Mit Erlass der 7. Novelle der KEM-V 2009 wurde folgende Entgeltobergrenze festgelegt:
Anrufe zu Rufnummern im Bereich für standortunabhängige Rufnummern mit geregelter Entgeltobergrenze müssen tariflich und abrechnungstechnisch gleich behandelt werden wie Anrufe zu geografischen oder mobilen Rufnummern. Das bedeutet, dass sowohl das Minutenentgelt als auch die Inkludierung in Minutenpakete ident zu Anrufen zu geografischen oder mobilen Rufnummern festgelegt werden müssen. Ob das Entgelt an geografische oder mobile Rufnummern angeglichen wird, obliegt dem jeweiligen Kommunikationsdienstebetreiber.
Die speziell für diesen Rufnummernbereich relevanten Bestimmungen finden sich insbesondere in den §§ 70 bis 74 der KEM-V 2009.
Nachfolgend steht das entsprechende Antragsformular zum Download bereit. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Rufnummernanträge nach erfolgter Erstanmeldung über das eRTR Web-Interface zu beantragen.