Rufnummern im Bereich (0)718 und (0)804 sind nationale Rufnummern und dienen der Adressierung von Dial-Up-Zugängen.
Bei der Bereichskennzahl (0)804 handelt es sich gemäß § 80 KEM-V 2009 um eine Rufnummer mit geregelter Entgeltobergrenze. Für Dienste im Bereich (0)804 darf dem nutzenden Teilnehmer kein Entgelt verrechnet werden.
Nationale Rufnummern in den Bereichen (0)718 (quellnetztarifiert) und (0)804 (zielnetztarifiert) für Dial-Up-Zugänge bestehen aus der dreistelligen Bereichskennzahl 718 oder 804 und einer sechsstelligen Teilnehmernummer, Folgeziffern hinter der Teilnehmernummer sind unter Auflagen zulässig.
Die speziell für diesen Rufnummernbereich relevanten Bestimmungen finden sich insbesondere in den §§ 65 bis 69 der KEM-V 2009.
Nachfolgend stehen die entsprechechenden Antragsformulare zum Download bereit. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Rufnummernanträge nach erfolgter Erstanmeldung über das eRTR Web-Interface zu beantragen.