Nationale Routingnummern liegen in den Bereichen 85, 86, 87, 96 und 97, Diensteroutingnummern sind nationale Rufnummern und liegen im Bereich 89.
Nationale Routingnummern im Bereich 85 bestehen aus der zweistelligen Bereichskennzahl 85 und einer zweistelligen Betreiberkennzahl, gefolgt von
Nationale Routingnummern in den Bereichen 86 und 87 bestehen aus der zweistelligen Bereichskennzahl 86 oder 87 und einer zweistelligen Betreiberkennzahl, gefolgt von einer in Zusammenhang mit der Rufnummernportierung festgelegten Ziffernfolge. Weitere Infos dazu finden Sie auch bei Quellnetzkennungen Mobilnummernportierung. Die Zuteilung und Nutzung dieser Routingnummern für die Portierung von mobilen Rufnummern ist nur mehr bis 30.04.2015 möglich.
Diensteroutingnummern im Bereich 89 bestehen aus der zweistelligen Bereichskennzahl 89 und einer ein- bis dreistelligen Betreiberkennzahl, gefolgt von einer vom Zuteilungsinhaber festzulegenden Ziffernfolge.
Nationale Routingnummern in den Bereichen 96 und 97 bestehen aus einer zweistelligen Bereichskennzahl 96 oder 97 und einer zweistelligen Betreiberkennzahl, gefolgt von
Die speziell für diesen Rufnummernbereich relevanten Bestimmungen finden sich insbesondere in den §§ 92 bis 95 der KEM-V 2009. Am Ende der Seite stehen die entsprechenden Antragsformulare zum Download bereit. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Rufnummernanträge nach erfolgter Erstanmeldung über das eRTR Web-Interface zu beantragen.