Eine Telefonstörungsannahmestelle dient Teilnehmern eines Kommunikationsdienstebetreibers dazu, im Falle eines technischen Gebrechens die aufgetretene Störung zu melden und damit eine Behebung in die Wege zu leiten.
Eine öffentliche Kurzrufnummer für eine Telefonstörungsannahmestelle besteht aus der dreistelligen Zugangskennzahl 111 und einer ein- bis dreistelligen Betreiberkennzahl.
Die Betreiberkennzahl 1 darf von Kommunikationsdienstebetreibern ohne explizite Zuteilung durch die RTR-GmbH im zugeordneten Kommunikationsnetz zur Realisierung einer Telefonstörungsannahmestelle genutzt werden.
Die speziell für diese Kurzrufnummer relevanten Bestimmungen finden sich insbesondere in den §§ 38 bis 42 der KEM-V 2009.
Am Ende der Seite steht das entsprechende Antragsformular zum Download bereit. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Rufnummernanträge nach erfolgter Erstanmeldung über das eRTR Web-Interface zu beantragen.