Das Subband 24,3 - 24,9 GHz ist ein Teil des 5G 26 GHz-Bandes. Es besteht aus drei 200 MHz Blöcken:
Gemäß Anlage 2 der Frequenznutzungsverordung 2013 ist das Subband für folgende Nutzung vorgesehen:
Für eine lokale grundstücksbasierte Zuteilung in abgegrenzten und kleinräumigen geografischen Gebieten, insbesondere für innerbetriebliche Zwecke (z.B. Campusnetzwerke, Industrienutzung). Sofern eine solche Nutzung nicht funktechnisch gestört wird, können Festlegungen durch die Regulierungsbehörde getroffen werden, diese Frequenzen auch in anderer Form für ECS zu nutzen.
Definition des Zuteilungsverfahrens von ECS-Frequenzen für Mobilfunk und Breitband durch die Regulierungsbehörde.