Das 26 GHz Mobilfunkband ist als NR-Band n258 für 5G vorgesehen. Es umfasst den Frequenzbereich 24.250 - 27.500 MHz:
In der Frequenznutzungsverordnung 2013 wurden drei Teilbänder als ECS-Frequenzen bezeichnet und damit der Regulierungsbehörde zur Verwaltung überlassen. In der ZaBE-V 2023 (BGBl II 138/2023) wurde festgelegt, welche Teilbänder zahlenmäßig beschränkt werden. Darüber hinaus wurde in der Auswahlverordnung 2023 (BGBl II 186/2023) festgelegt, welche Teilbänder in einem wettbewerbsorientierten Auswahlverfahren zugeteilt werden:
Für das mittlere und obere Teilband siehe die Vergabe für 26 GHz und die Restfrequenzen 3600 MHz. Das untere Teilband ist für eine lokale Nutzung vorgesehen.
Die RSPG hat im Jahr 2016 das 26 GHz-Band als europäisches 5G-Pionierband identifiziert. Am 24. April 2020 hat die Europäischen Kommission einen Durchführungsbeschluss (EU) 2020/590 zu 26 GHz beschlossen.