Mit der bescheidmäßigen Zuteilung der Frequenznutzungsrechte in den Bereichen 700/1500/2100 MHz durch die Telekom-Control-Kommission am 20.10.2020 (F 1/16-394) an A1 Telekom, Hutchison und T-Mobile wurden diese Unternehmen verpflichtet bestimmte Versorgungspflichten zu erfüllen.
Diese Verpflichtungen gehen aus Kapitel 4. der Anlage zum genannten Bescheid hervor und werden im Folgenden überblicksmäßig dargestellt:
Die Versorgungspflichten gliedern sich in
Diese Versorgungspflichten sind jeweils zu unterschiedlichen Stichtagen zu erfüllen.
Die zu den Versorgungspflichten dazugehörigen geografischen Daten finden sich hier und können mit einer gängigen GIS-Software (zum Beispiel dem kostenlosen Qgis) betrachtet werden.
Das unter Downloads abrufbare Dokument enthält die aktuelle FAQ zu den Versorgungsauflagen.